Leika

#LeiKa-ID 2146
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 14:20:41
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 6 Europawahlgesetz (EuWG)

Gesetze

Europawahlgesetz, Europawahlordnung

Gesetzeskürzel

EuWG, EuWahlO

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Europawahl
LeiKa-ID 99128003000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Bei der Europawahl können Sie wählen, wer Sie im Europäischen Parlament vertritt.

Begriffe Im Kontext Sitzverteilung Europawahlen, EU-Wahlen, Aktives Wahlrecht, Parlamentswahlen, Wahlen Europaparlament, Wahlen zum EU-Parlament, Europäisches Parlament, Stimmabgabe Europawahlen, Europäische Wahlen, Europawahlgesetz, EU-Parlament, Europawahl
Informationen Kurztext

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt fünf Jahre. In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen, sind grundsätzlich wahlberechtigt. Wenn Sie zum ersten Mal in der Bundesrepublik ihr Wahlrecht ausüben möchten, ist von den betroffenen Personen einmalig ein Antrag zu stellen. Über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis folgt eine Rückmeldung an den Herkunftsmitgliedsstaat. Anträge bei späteren Europawahlen sind dann nicht mehr erforderlich.

Teaser NULL
Volltext

Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Unionsbürger bringen bitte ihren Identitätsnachweis mit.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

Sie haben eine Stimme. Je nach Partei wählen Sie eine Landesliste oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer.
Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach. Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimmen nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wahlamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-404
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1152
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wahlergebnisse
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Wahlergebnisse: Leika-Leistung Europawahl (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10143
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit