Leika

#LeiKa-ID 2234
Daten Leika Referenz familienname0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 16.09.2021 14:09:49
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html], § 41 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html]


Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) 30a Art. 10

Gesetze

Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Gesetzeskürzel BGB, PStG, EGBGB
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
LeiKa-ID 99083001011003
Beschreibung

Ehegatten können gemeinsam und unwiderruflich erklären, dass sie einen gemeinsamen Ehenamen tragen wollen.

Dieser Ehename erstreckts sich Kraft Gesetz auf gemeinsame Kinder unter 5 Jahre und kann sich auf weitere Kinder, welche älter als 5 jahre sind erstrecken.

Beschreibung bürgernahem Sprache Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen tragen.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Als Ehegatten können Sie:

  • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
  • bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen bestimmen.

Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

Teaser NULL
Volltext

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

Als Ehegatten können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie dann festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

Unterlagen
  • Personalausweis
  • ggf. Eheurkunde
  • Geburtsurkunde

ggfls. weitere Unterlagen

Voraussetzungen

Eheschließung

Kosten

Für die Namensfestlegung bei der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten i.H.v. 25,00€ an. Eine Bescheinigung darüber kostet 10,00

Verfahrensablauf

Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Antrag (PDF befüllt)

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf des Ehenamens ist nicht möglich. Sofern die Ehe aufgelöst ist, kann die/der Partner/in per Erklärung beim Standesamt seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen. Diese Erkläung ist ebenfalls mit 25,00€ kostenpflichtig. 

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten NULL
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt NULL
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt NULL
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Namensänderung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Eheschließung
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10029
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.09.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.03.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.11.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit