Leika

#LeiKa-ID 2281
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 18.02.2022 19:16:28
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Fischereischein
LeiKa-ID 99042001000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Beantragen Sie die Neuausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins.

Begriffe Im Kontext Fischereiwesen, Ersatzfischereischein, Fischereischeinerteilung, Jahresfischereischein, Urlaubs-Fischereischein, Jugendfischereischein, Angeln, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Angelerlaubnisschein, Angelschein, Urlauber-Fischereischein, Prüfung Fischerei, Fischereischeinausstellung, Staatliche Fischerprüfung, Fischereireferat, Fischerschein, Sachkunde Fischerei, Fischerei, Abgabe Fischerei, Anglerkarte, Angelerlaubnis, Fischereiprüfung, Fischerprüfung, Fisch, Anglerprüfung, Fischer, Online-Termin, Onlinetermin
Informationen Kurztext

  • Ein Fischereischein ist in Nordrhein-Westfalen für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre gültig
  • Um einen Fischereischein zu erhalten, muss im Regelfall zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
  • Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können einen Fischereischein beantragen. Personen, die das zehnte aber nicht das 16. Lebensjahr beendet haben können auch ohne abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit keine Fischerprüfung ablegen können, dürfen einen Sonderfischereischein beantragen.

Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie auf Fischfang gehen möchten, müssen Sie zunächst eine Fischerprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann abgenommen. Neben den Fischereischein müssen Sie eines für das ausgewählte Angelgewässer ausgestellten Fischereierlaubnisscheines sein.

Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde zuständig, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.

Als Jugendlicher zwischen 10 und 15 Jahren können Sie sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung im Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers geangelt werden.

Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab dem Alter von 14 Jahren erworben werden. Lediglich der Jahresfischereischein berechtigt zum Angeln ohne Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers. Spätestens mit 16 Jahren muss, um rechtmäßig angeln gehen zu können, die Fischerprüfung abgelegt werden.

Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung vor der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann entnehmen Sie bitte der Homepage des Kreis Mettmann.

Unterlagen

Angelschein Neuausstellung:

  • Prüfungsunterlagen, Personalausweis und Foto mitbringen (müssen selber kommen)

Angelschein Verlängerung:

  • Angelschein
  • Wenn alle Verlängerungsfelder auf dem Angelschein voll sind, muss ein neuer ausgestellt werden. Dann ist auch ein neues Foto mitzubringen
Voraussetzungen NULL
Kosten
  • für einen Jugendfischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 8,00 EUR
  • für einen Jahresfischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 16,00 EUR
  • für einen Jahresfischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48,00 EUR
  • für einen Sonderfischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 8,00 EUR
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer Der Fischereischein wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt.
Fristen NULL
Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Fischerei
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Abfall & Umweltschutz
Themenfeld Umwelt
Online Dienste OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Fischereibehörde, untere Fischereibehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Fischereibehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
OZG Umsetzungsprojekte Fischereischein: OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Serviceportal Stadt Bielefeld
OZG-ID 10727
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit