Leika

#LeiKa-ID 2281
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 18.02.2022 19:16:28
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Fischereischein
LeiKa-ID 99042001000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Beantragen Sie die Neuausstellung oder den Ersatz eines Fischereischeins.
Entrichten Sie die Fischereiabgabe für ein oder fünf Jahre.

Begriffe Im Kontext Fischereiwesen, Ersatzfischereischein, Fischereischeinerteilung, Jahresfischereischein, Urlaubs-Fischereischein, Jugendfischereischein, Angeln, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Angelerlaubnisschein, Angelschein, Urlauber-Fischereischein, Prüfung Fischerei, Fischereischeinausstellung, Staatliche Fischerprüfung, Fischereireferat, Fischerschein, Sachkunde Fischerei, Fischerei, Abgabe Fischerei, Anglerkarte, Angelerlaubnis, Fischereiprüfung, Fischerprüfung, Fisch, Anglerprüfung, Fischer, Online-Termin, Onlinetermin
Informationen Kurztext

  • Ein Fischereischein aus Nordrhein-Westfalen (NRW) wird auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Fischfang in NRW wird durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
  • Für den Erwerb eines Fischereischeins ist in der Regel zuvor das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung erforderlich.

Teaser NULL
Volltext

Wer auf Fischfang gehen möchte, muss zunächst eine Fischerprüfung bestehen.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die Fischerprüfung wird für Einwohner des Kreis Mettmann in der Regel von der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann abgenommen. Weitere Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung im Kreis Mettmann können der Homepage des Kreises Mettmann entnommen werden (siehe Link unter „Anträge und Informationen“).

Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde am Ort des Hauptwohnsitzes zuständig.

Zum 1. Juli 2026 stellt das Land Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um.

Den Fischereischein gibt es ab dem 01.07.2026 als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für das Smartphone.
Der Schein gilt auf Lebenszeit.

Die Fischereiabgabe ist für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.

Für die Beantragung des Fischereischeins und die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen ab 01.07.2026 zwei Antragswege:

  1. Digitale Antragstellung direkt über den Online-Dienst des Landes (Link: siehe Anträge und Informationen).
  2. Antragstellung bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes).

Da bei einer vor-Ort-Beantragung zusätzlich eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung durch Behördenmitarbeitende anfällt, ist die vollautomatisierte Beantragung über den Online-Dienst kostengünstiger, als die Antragstellung bei den örtlichen Behörden.

Was gilt für den bisherigen Fischereischein?
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig - längstens bis zum 31. Dezember 2030. 
Nur für Personen, deren Prüfungszeugnis vor dem 01.07.2026 ausgestellt wurde und die somit erstmalig einen Fischereischein im neuen Scheckkartenformat beantragen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde erforderlich.

Der Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn sie eine Person mit gültigem Fischereischein begleitet. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim Landesamt gestellt werden.

Der Urlauberfischereischein (je nach Bundesland auch unter Bezeichnungen wie „Ausländerfischereischein“ oder „Touristenfischereischein“ geführt) berechtigt Personen mit  Wohnsitz im Ausland zur Ausübung der Fischerei für die Dauer eines Kalenderjahres. Für die Erteilung sind ein Nachweis des Wohnsitzes im Ausland, ein ausländischer Fischereischein oder ein vergleichbarer Befähigungsnachweis, sowie ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern:
Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, ist ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls verpflichtet die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zu zahlen.

Unterlagen

Fischereischein Erstausstellung auf Lebenszeit:

  • Prüfungszeugnis, ggf. bereits vorhandener Fischereischein
  • gültiges Ausweisdokument 
Voraussetzungen NULL
Kosten

  • Beantragung Fischereischein über Online-Dienst des Landes: 18,00€
  • Ausstellung Fischereischein/Ersatz: 30,00€
  • Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22,00€
  • Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50,00€
  • Ausstellung Urlauberfischereischein (Ausländerfischereischein): 32,00€

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein steht nach der Online-Beantragung oder der Beantragung vor Ort sofort in digitaler Form im Servicekonto des Onlinedienstes sowie als Ausdruck zur Verfügung und ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Die Scheckkarte wird einige Wochen später per Post zugestellt.

Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Fischerei
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Abfall & Umweltschutz
Themenfeld Umwelt
Online Dienste OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Fischereibehörde, untere Fischereibehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Fischereibehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
OZG Umsetzungsprojekte Fischereischein: OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Serviceportal Stadt Bielefeld
OZG-ID 10727
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit