Leika

#LeiKa-ID 2291
Daten Leika Referenz Bauleitplanung0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 25.10.2021 08:27:57
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetze Baugesetzbuch
Gesetzeskürzel BauGB
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
LeiKa-ID 99012012045000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Ortsübliche Bekanntmachung, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde in ihren Grundzügen gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen. Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans wird von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Teaser NULL
Volltext

Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

Unterlagen

Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin. Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

Voraussetzungen NULL
Kosten

Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen.
Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf
  1. Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
  2. Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
  3. Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
  4. Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
  5. Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
  6. Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Stadt Hilden festgelegten Bekanntmachungsform
Bearbeitungsdauer

Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen

Bauportal NRW

Hinweise und Besonderheiten

Siehe auch: Bauleitplanung

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung
Öffnungszeiten

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt planung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung: Leika-Leistung Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
OZG Umsetzungsprojekte Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch: OZG-Leistung Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung: Leika-Leistung Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10611
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 06.10.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 20.10.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit