Leika

#LeiKa-ID 2487
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 12:28:05
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Gesetze Bundeszentralregistergesetz
Gesetzeskürzel BZRG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Führungszeugnis
LeiKa-ID 99049001000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt verschiedene Varianten:

  • Führungszeignis für private Zwecke
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • erweitertes Führungszeugnis (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • europäisches Führungszeugnis
Begriffe Im Kontext Führungszeugnis für private Zwecke, Privatführungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, europäisches Führungszeugnis, Onlinetermin, Online-Termin
Informationen Kurztext

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie die Austellung bei uns vor Ort oder online beim Bundesjustizamt beantragen.

Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise

  • strafgerichtliche Verurteilungen,
  • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder 
  • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.

Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.

Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Teaser NULL
Volltext

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

  • Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
  • Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Unterlagen

  • Bundes- und EU-Bürger: Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländer/nicht EU-Länder: Nationalpass und Aufenthaltstitel
  • Für das erweiterte Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber oder Träger eine Bescheinigung ausgestellt, diese ist bei der Beantragung zwingend im Original vorzulegen

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres und
  • mit Hauptwohnsitz in Hilden gemeldet
  • das Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich
  • Das Führungszeugnis kann im Bürgerbüro auch ausnahmsweise schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt (gesiegelt) sein.
  • Das Führungszeugnis kann auch beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2
  • Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz der antragstellenden Person nach Hause

Erweitertes Führungszeugnis

Für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Träger beantragt werden, diese ist bei der Beantragung im Original vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber oder Träger eine Behörde sein, wird ein erweitertes Behördenführungszeugnis ausgestellt, welches der Behörde direkt zugesendet wird.

Kosten

  • 13,00 € (erweitertes, einfaches und behördliches Führungszeugnis)
  • 37,00 € für Internationales Führungszeugnis (Überbeglaubigung oder Apostille für das jeweilige Land muss bei Antragsstellung angegeben werden, Zusatzgebühr wird per Nachnahme eingenommen)

Gebührenbefreiung

  • Wer Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung (SGB II) erhält, wird unter Vorlage des Leistungsbescheids oder des Itter-Passes von der Gebühr befreit.
  • Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann dann gebührenfrei ausgestellt werden, wenn eine Bescheinigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben, vorgelegt wird.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag stellen:

  • persönlich bei uns im Bürgerbüro (wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hilden haben) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • eine schriftliche Antragsstellung ist ausschließlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift zulässig
  • über das Onlineportal Onlineportal des Bundesamtes für Justiz: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=2FB8B813AD0F7DAAE9BD
    Dafür benötigen Sie:
  1. Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  2. Ihre 6-stellige PIN
  3. ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
  4. eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z.B. die kostenlose AusweisApp2
  5. gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können 

Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen.

Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.

Fristen Keine.
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Führungszeugnis
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Unternehmen
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste OZG-Leistung Führungszeugnis: Leika-Leistung Führungszeugnis (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium der Justiz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10562
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit