Leika

#LeiKa-ID 2501
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:01:00
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetze Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetzeskürzel KrWG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Gartenabfall
LeiKa-ID 99001005000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Gartenabfälle können in normalen Mengen in der Biotonne oder auf dem zentralen Bauhof entsorgt werden. Sie können außerdem eigenständig kompostiert werden.
Begriffe Im Kontext Gartenabfall, Biotonne, Gartenreste, Grünschnitt, Laub, Entsorgung, Biomüll, Bioabfall, Kompost, Kompostierung, Mülltonne
Informationen Kurztext

Gartenabfälle können in der Biotonne entsorgt werden, zum zentralen Bauhof verbracht werden oder eigenständig kompostiert werden

Teaser NULL
Volltext

Die aus privaten Haushalten und Gärten in den Biotonnen bereitgestellten Bioabfälle werden im Holsystem eingesammelt und befördert. Die Biotonnen werden von der Stadt Hilden zur Verfügung gestellt. Im Herbst (Oktober bis Dezember) werden zusätzlich städtische Laubsäcke, in denen nur Laub eingefüllt werden darf, im Holsystem eingesammelt.

Sperrige Grünabfälle aus privaten Gärten sowie größere Mengen an Grünabfällen (Frühjahrsschnitt, Herbstlaub sowie aus größeren Außenanlagen und Gärten) werden zusätzlich im Bringsystem bei der städt. Grünabfallsammlung angenommen. Äste und kleine Bäume werden nur mit einem Stammdurchmesser von weniger als 10 cm und einer Länge von 100 cm gebündelt entgegengenommen. Bei Bäumen und Sträuchern muss der Wurzelstock entfernt sein.

Die Stadt Hilden fördert die Eigenkompostierung von Bioabfällen.

Die in bzw. bei Ausübung einer gewerblichen Gärtner- oder Landschaftsbautätigkeit anfallenden Gartenabfälle sind von der kommunalen Entsorgung bzw. Verwertung ausgeschlossen.

Unterlagen Abfallpass (im Abfallkalender enthalten) und Ausweisdokument  
Voraussetzungen NULL
Kosten

Gemäß Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten unserer Kompostierungsanlage.

Städtische Laubsäcke können Sie im Herbst zu 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof erwerben. Die ausschließlich für Laub vorgesehenen Säcke werden dann von Oktober bis Dezember an den jeweiligen Biotonnen-Abfuhrtagen abgeholt.

Hinweise und Besonderheiten

Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0

Interne Information

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99001005004000

https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Zentraler%20Bauhof/Abfallentsorgung%20und%20Abfallberatung/

https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-01%20Satzung%20%C3%BCber%20die%20Abfallentsorgung.pdf

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur Annahme von Wertstoffen auf dem Hildener Wertstoffhof:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (u.a. Abfallberatung):
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Straße Auf dem Sand
Hausnummer 31
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: O3 / Haltestelle: Auf dem Sand
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Bauhof@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1732
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Abfallentsorgung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtkasse, Steueramt, Entsorgungsbetriebe
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10110
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Vorgelegt
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit