Leika

#LeiKa-ID 2503
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 13.10.2021 10:44:52
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 2 Gaststättengesetz (GastG)
Gesetze Gaststättengesetz
Gesetzeskürzel GastG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Gaststättengewerbe
LeiKa-ID 99025002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Alkohol ausschenken
Begriffe Im Kontext Gaststätte, Alkohol, Ausschank, Alkoholausschank, Alkoholkonzession, Konzession, Schankwirtschaft, Gastronomie, Restaurant
Informationen Kurztext

Um im Rahmen eines Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten zu dürfen, bedarf es einer Gaststättenerlaubnis. Diese Gaststättenerlaubnis ist personen-, betriebsart- und objektbezogen. Im Genehmigungsverfahren wird dabei sowohl die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller als auch die Geeignetheit der Räumlichkeiten geprüft. Dazu ist eine Vielzahl an Unterlagen vorzulegen.

Zur Beschleunigung des Antrages sollten die Unterlagen bereits bei der Antragstellung weitestgehend vollständig vorgelegt werden. Eine Eröffnung des Betriebes kann nämlich erst dann erfolgen, wenn die erforderliche Erlaubnis dazu ausgestellt worden ist.

Der Antrag kann auch durch eine dritte, bevollmächtigte Person gestellt werden.

Teaser

Wer alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis.

Volltext

Eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie im Rahmen eines Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Für einen kurzfristigen Ausschank alkoholischer Getränke reicht ein Antrag auf Gestattung aus.

Einer Gaststättenerlaubnis bedarf es nicht, wenn

  • in einer Gaststätte keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt oder
  • lediglich unentgeltliche Kostproben ausgegeben oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholische Getränke lediglich an Hausgäste abgegeben werden

Bei erlaubnisfreien Gaststätten und Beherbergungsbetrieben ist weiterhin die Gewerbeanmeldung erforderlich.

Bitte informieren Sie sich auch frühzeitig bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden, ob für die von Ihnen beabsichtigte Nutzung eines Objektes als Gaststätte eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Allgemeine Beratungszeiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Kontakt: bauaufsicht@hilden.de

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Gaststätte übernehmen und diese kurzfristig und unterbrechungsfrei weiterführen wollen, dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten.

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular *
  • Führungszeugnis der Belegart 0 *
  • Für juristische Personen: ein Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter *
  • Für Vereine: Ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter *
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro) *
  • Für juristische Personen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)*
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes *
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse *
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes *
  • Grundrisszeichnung
  • Miet- oder Pachtvertrag *
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die mit * markierten Unterlagen, sind auch für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zwingend vorzulegen.

Voraussetzungen NULL
Kosten
  • 370,00 € mit normalem Verwaltungsaufwand (Kleinbetriebe, Imbisse, Schankwirtschaften, änderungsfreie Übernahmen).
  • 520,00 € mit gestiegenem Verwaltungsaufwand (neu Errichtung, Schank- und Speisewirtschaften, Übernahme mit Umbauten).
  • 600,00 € mit besonderem Verwaltungsaufwand
  • 70,00 €  Mehraufwand je zusätzlicher Gesellschafter/Geschäftsführer (GmbH, GmbH & Co.KG)
  • 230,00 € Erweiterung der Konzessionsflächen (Außen, Außengastronomie, Anbauten)
  • 225,00 € Umwandlung einer Schankwirtschaft in eine Speisewirtschaft
  • Bis 3.500 € Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes in Fällen von besonders bedeutendem Umfang
  • 200,00 € Entscheidung über Stellvertretererlaubnis, § 11 Abs. 2 GastG
  • 225,00 € Entscheidung über die Vorläufige Erlaubnis zu Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes nach § 11 Abs. 1 GastG
  • 120,00 € Entscheidung über die Vorläufige Stellvertretererlaubnis, § 11 Abs. 2 GastG
  • 120,00 € Entscheidung über Fristverlängerungen nach §§ 8, 9, 11 GastG
  • 360,00 € Rücknahme oder Widerruf der Gaststättenerlaubnis nach § 15 GastG
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen liegt die Bearbeitungszeit, je nach Art der Erlaubnis bei vier bis acht Wochen.

Fristen NULL
Formulare
  • Antragsformular Gaststättenerlaubnis
  • Laufzettel Gaststättenerlaubnis
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1323
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung
Status online
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Gaststättengewerbe: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10294
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.09.2020 00:00:00
Konzeption NRW 28.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.10.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 15.03.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 15.03.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit