Leika

#LeiKa-ID 2515
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.10.2020 13:41:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze Personenstandsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz
Gesetzeskürzel PStG, StAG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Geburt im Ausland
LeiKa-ID 99027003000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Begriffe Im Kontext Staatsangehörigkeitsrecht, Wohnsitz im Ausland, Kind, Geburt, Anzeige der Geburt bei deutschen Auslandsvertretung, Ausland
Informationen Kurztext

  • Geburt im Ausland
  • deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • Geburt im Ausland kann auf Antrag im Geburtenregister in Deutschland beurkundet werden
  • antragsberechtigt:
    - Eltern des Kindes
    - Person selbst
    - Ehegatte oder Ehegattin
    - Lebenspartner oder Lebenspartnerin
    - Kind(er)
  • zuständig:
    - grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
    - ergibt sich danach keine Zuständigkeit, dann das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
    - ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, dann das Standesamt I in Berlin

Teaser NULL
Volltext

Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wird, ist es empfehlenswert, die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister zu beantragen (Nachbeurkundung), wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auf diesem Wege legen Sie auch die Namensführung fest. Gleichzeitig wird im Verfahren der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft und bestätigt.

Wenn Ihr im Ausland geborenes Kind von Ihnen als deutsche Eltern bzw. deutscher Mutter oder deutschem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben soll, müssen Sie dieses Verfahren zwingend innerhalb eines Jahres nach der Geburt durchführen lassen. In Ihrem Antrag können Sie die Ausstellung von einer oder mehreren deutschen Geburtsurkunden beantragen. Diese können Sie künftig bei allen deutschen Behörden verwenden, unter anderem zum Nachweis der Namen und Staatsangehörigkeit Ihres Kindes. Gleichzeitig können Sie auch auch mehrsprachige Fassungen beantragen, sogenannte Internationale Geburtsurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie später Ihre ausländischen Urkunden nicht mehr übersetzen lassen müssen.

Den Antrag auf Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in einem deutschen Geburtenregister können Sie als Auslandsdeutsche über die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen.

Zuständig für die Beurkundung der Auslandsgeburt eines Deutschen ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person in Deutschland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Antragsberechtigt sind auch Eltern, Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin oder Kinder der im Ausland geborenen Person.

Einzelheiten über das Verfahren können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragen oder auf deren Webseite einsehen.

Beim Standesamt I in Berlin werden Geburten von Deutschen im Ausland oder auf deutschen Schiffen beurkundet oder Bescheinigungen für Deutsche ausgestellt, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten. Gegebenenfalls können dort Geburtsurkunden oder Urkundskopien aus folgenden Registern beschafft werden:

  • Konsularregister,
  • Register aus ehemaligen deutschen Kolonien,
  • Standesamtsunterlagen der ehemaligen deutschen Ostgebiete, aus Ostpreußen, Westpreußen, Oberschlesien, Niederschlesien und Pommern,
  • Register zu im 2. Weltkrieg besetzten Gebieten, also dem Generalgouvernement, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Weißrussland, der Ukraine, den Niederlanden und Norwegen von 1940 bis 1946.

Diese Registerbestände sind vom Standesamt I in Berlin überwiegend zuständigkeitshalber an das Landesarchiv Berlin abgegeben worden oder werden in den kommenden Jahren weiter abgegeben. Beachten Sie bitte, dass der Ort, in dem die Gesuchten gelebt haben, nicht unbedingt mit dem Sitz des damals für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamtes identisch ist. Unter Umständen müssten Sie besonders bei kleineren Orten nachsehen, wo das zuständige Standesamt seinen Sitz hatte. Dabei helfen sogenannte Ortsbücher in Bibliotheken. Alternativ versuchen Sie es über Recherchen im Internet.

Wenn dem Standesamt I in Berlin ein Geburtsregistereintrag zu der von Ihnen angefragten Person vorliegt, wird die Geburtsurkunde gegen Rechnung ausgestellt. Ansonsten - zum Beispiel, wenn Aufzeichnungen im Krieg vernichtet wurden - erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung, dass das Standesamt in Ihrem Fall nicht in der Lage ist, eine Geburtsurkunde auszustellen. 

Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte eine Post-Adresse an, da Geburtsurkunden nicht per E-Mail versandt werden können.

Unterlagen

  • Ausl. Geburtsurkunde ggfls. mit dt. Übersetzung
  • Geburtsurkunden der Eltern ggfls. mit dt. Übersetzung
  • Eheurkunde der Eltern ggfls. mit dt. Übersetzung
  • Nachweise über die Staatsangehörigkeiten der Eltern ( z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz in Hilden

Weitere Dokumente im Einzelfall möglich.

Voraussetzungen

Die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines Kindes im Geburtenregister kann nur auf Antrag einer berechtigten Person erfolgen.

Kosten Nachbeurkundung 110,00 €
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Die Geburt muss binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden.

Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen

Weitere Hinweise erhalten Sie direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Standesamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1329
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburt im Ausland
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10557
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 02.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit