Leika

#LeiKa-ID 2519
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.10.2020 13:41:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze Personenstandsgesetz
Gesetzeskürzel PStG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Geburtenregister
LeiKa-ID 99027005000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Für jede in Deutschland erfolgte Geburt legt das zuständige Standesamt ein Geburtenregister an.

Begriffe Im Kontext Geburtsurkunde
Informationen Kurztext

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Teaser NULL
Volltext

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Unterlagen

  • Nachweise über den Personenstand der Eltern (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunde)
  • Geburtsanzeige
  • Namenserklärung für den Namen des zu beurkundenden Kindes
  • Nachweise der Staatsangehörigkeiten der Eltern

Weitere Dokumente im Einzelfall möglich.

Voraussetzungen NULL
Kosten Für die Beurkundung der Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Standesamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1329
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10557
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 02.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit