Leika

#LeiKa-ID 2527
Daten Leika Referenz geburtszeit0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.10.2020 13:41:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 33 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html]
Gesetze Personenstandsverordnung
Gesetzeskürzel PStV
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Geburtszeit Bescheinigung
LeiKa-ID 99027001022000
Beschreibung Die Geburtszeit kann bescheinigt werden.
Beschreibung bürgernahem Sprache

Geburtszeit bescheinigen

Begriffe Im Kontext Die Geburtszeit kann bescheinigt werden.
Informationen Kurztext

  • Geburtszeit Bescheinigung
  • Beantragung sollte wenn möglich online über die jeweiligen Portale der Städte und Gemeinden erfolgen
  • die Bescheinigung ist als Nachweis für die Bürgerinnen und Bürger gedacht
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat

Teaser NULL
Volltext

Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis über die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. 


Unterlagen

Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:

  1. eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
  2. Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
  3. den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Voraussetzungen

Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
  • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Kosten

Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister (Erst-Exemplar): EUR 10

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.


Beantragung schriftlich:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname
  2. Geburtsdatum und -ort
  3. wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

keine

Formulare

Geburtsanzeige (PDF befüllt)

Weiterfuehrende Informationen

Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten NULL
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt NULL
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt NULL
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit Bescheinigung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit Bescheinigung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit Bescheinigung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10557
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 02.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess Vorgelegt
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit