Leika

#LeiKa-ID 2540
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 08.03.2021 13:00:49
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 52a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Gesetze Sozialgesetzbuch - Achtes Buch
Gesetzeskürzel SGB VIII
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
LeiKa-ID 99072002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Sie sind oder werden Mutter. Sie sind nicht verheiratet. Sie benötigen Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten.

Begriffe Im Kontext Unterhaltsanspruch Kindesunterhalt Beratung Unterstützung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Informationen Kurztext

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Teaser NULL
Volltext

Das Jugendamt bietet unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Sofern Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, werden die nachfolgenden Punkte angesprochen:

  • die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
  • die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen die Vaterschaft anerkannt werden kann,
  • die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beurkunden zu lassen,
  • die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie auf die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft,
  • die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Das Beratungsangebot findet grundsätzlich im Rathaus statt.
Das Angebot kann auch vor der Geburt des Kindes angenommen werden, wenn anzunehmen ist, dass seine Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sein werden.
Wurde eine nach § 1592 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehende Vaterschaft zu einem Kind oder Jugendlichen durch eine gerichtliche Entscheidung beseitigt, so macht das Gericht dem Jugendamt eine Mitteilung.

Unterlagen
  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass) der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes/Auszug aus dem Geburtenregister
  • Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)
Voraussetzungen

Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.

Kosten NULL
Verfahrensablauf

Es ist ein persönlicher Termin im Rathaus erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann gemeinsam im Termin ausgefüllt werden.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5 Werktage

Fristen NULL
Formulare

Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft

Weiterfuehrende Informationen

Das Standesamt ist verpflichtet die Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich dem Jugendamt anzuzeigen.
Wurde eine nach § 1592 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehende Vaterschaft zu einem Kind oder Jugendlichen durch eine gerichtliche Entscheidung beseitigt, so macht das Gericht dem Jugendamt eine Mitteilung.

Hinweise und Besonderheiten

Es erfolgt keine Beratung des (putativ) Vaters.
Bei einem Rechtsanwalt können Gebühren anfallen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt beistandschaften@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Beistandschaft
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Trennung mit Kind
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter EfA-Übernahme durch NRW sicher
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10736
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 01.06.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit