Leika

#LeiKa-ID 2590
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 12:33:54
LeiKa Typ 5
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

Bestattungsgesetz NRW

Gesetzeskürzel

BestG NRW

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
LeiKa-ID 99101008000000
Beschreibung

Jede Grabstätte muss eingefasst werden. Die Grabeinfassung auf dem alten Teil des Hautfriedhofes müssen Sie bei einem Steinmetz erwerben und diese durch ihn verlegen lassen. Bei erneuten Beisetzungen in dieselbe Grabstätte muss die Grabumrandung oder Teile von ihr für die Grabschachtung durch Ihren Steinmetz entfernt werden und später wieder angelegt werden. 

Jeder Nutzungsberechtigte kann ein Grabmal aufstellen, dies muss jedoch bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Sollten Sie eine Grabstätte auf dem Nord-, Südfriedhof oder dem neuen Teil des Hauptfriedhofes erworben haben, die mit Betonsteinplatten oder Natursteinen eingefasst werden muss, wird die Lieferung und Erstverlegung von der Stadt für Sie in Auftrag geben. Die Kosten sind durch Sie zu übernehmen.

Für alle im Verlauf einer Ruhe- oder Nutzungszeit auftretenden möglichen Sackung, Unebenheiten oder Schäden an Ihrer Einfassung und Ihrer Grabstätte sind Sie selber als Nutzungsberechtigte/r zuständig.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Jede Grabstätte muss eingefasst werden. Die Errichtung von Grabsteinen und Platten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Begriffe Im Kontext Grabmale, Grabeinfassungen, Grabmal, Grabstätte, Grabumrandung
Informationen Kurztext
  • Grabmale und andere bauliche Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung
  • Die Genehmigung ist kostenpflichtig
Teaser NULL
Volltext

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck der Friedhofssatzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 

Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Unterlagen

Grabmalantrag

Voraussetzungen NULL
Kosten

Die Genehmigung von Grabmalen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Weitere Kosten sind telefonisch zu erfragen.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen

Hauptfriedhof
Kirchhofstr. 61
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1482 oder +492103 72-1741 oder +492103 72-1744

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof

Südfriedhof
Ohligser Weg 45
40723 Hilden

Telefon: +492103 62618

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie 741 / Haltestelle Südfriedhof

Nordfriedhof
Herderstr. 45
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1747

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie O3 / Bushaltestelle Nordfriedhof

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Text von: https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-09%20Satzung%20f%C3%BCr%20die%20Friedh%C3%B6fe.pdf

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Hauptfriedhof
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Südfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Nordfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Mehr zu Süd- und Nordfriedhof finden Sie unter "Weitere Informationen"

Straße Friedhofsverwaltung: Kirchhofstr.
Hausnummer 61
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Friedhof@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +492103 72-1743
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +492103 72-1725
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bestattung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Tod
Themenfeld Gesundheit
Online Dienste OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Sozialamt, Landschaftsverbände, Friedhofsamt
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Friedhofsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
OZG Umsetzungsprojekte Friedhofsrecht: OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10227
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.11.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.03.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 30.09.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.12.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.12.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit