| #LeiKa-ID | 2625 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 04.08.2021 08:36:16 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
| Gesetzeskürzel | BauO NRW 2018 |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Genehmigungsfreistellungsverfahren |
| LeiKa-ID | 99012027000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen
erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. |
| Begriffe Im Kontext | NULL |
| Informationen Kurztext | Für einige Bauvorhaben im einfachen Baugenehmigungsverfahren ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Es muss die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten, darf nicht gegen örtliche Bauvorschriften verstoßen und die Erschließung muss gesichert sein. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplanes, der Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, liegt, können
bestimmte Bauvorhaben ohne Baugenehmigung durchgeführt werden. Weiter muss die
Erschließung gesichert sein und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen
eingehalten werden. Diese Regelung kann für Wohngebäude und sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m sowie Nebengebäude und Nebenanlagen für diese Gebäude in Anspruch genommen werden. Garagen und überdachte Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze über 100 m² bis 1.000 m² Nutzfläche können ebenfalls ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn sie einem Wohngebäude dienen. Sonderbauten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
Es erfolgt keine Prüfung der Bauvorlagen durch die
Bauaufsichtsbehörde. Bei Vorhaben im Freistellungsverfahren trägt der Bauherr
bzw. der Entwurfsverfasser die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei der
Realisierung nicht zu Abweichungen kommt. Die Bauherrschaft hat den Angrenzern vor Baubeginn mitzuteilen, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Im Freistellungsverfahren müssen die erforderlichen bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen spätestens bei Baubeginn der Bauherrschaft vorliegen. |
| Unterlagen | Antragsformular und Bauvorlagen entsprechend den erforderlichen Unterlagen zur Baugenehmigung (im Bauportal.NRW). |
| Voraussetzungen | Das Baugrundstück muss im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ggf. vorhandener weiterer Satzungen entsprechen. Die Erschließung des Baugrundstücks muss gesichert sein und es muss den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. |
| Kosten | Gebühren gemäß Verwaltungsgebührenverordnung |
| Verfahrensablauf | Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde begonnen werden. Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch nicht beantragen wird, darf die Bauherrschaft mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen. Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich. |
| Bearbeitungsdauer | Ein Monat. |
| Fristen | NULL |
| Formulare | |
| Weiterfuehrende Informationen | Die/Der Bauherr/in kann auf dem Antragsformular bereits festlegen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, wenn der Genehmigungsfreistellung nicht entsprochen wird. |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | bauaufsicht@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Bauvorbescheid und Baugenehmigung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Bauen & Immobilien |
| Themenfeld | Bauen & Wohnen |
| Online Dienste | OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 1) |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| OZG Umsetzungsprojekte | |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10519 |
| Umsetzungsstatus NRW | |
| Vorbereitung NRW | |
| Konzeption NRW | |
| Umsetzung NRW | |
| Pilotierung NRW | |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |