Leika

#LeiKa-ID 2625
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 04.08.2021 08:36:16
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzeskürzel

BauO NRW 2018

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Genehmigungsfreistellungsverfahren
LeiKa-ID 99012027000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Für einige Bauvorhaben im einfachen Baugenehmigungsverfahren ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Es muss die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten, darf nicht gegen örtliche Bauvorschriften verstoßen und die Erschließung muss gesichert sein.

Teaser NULL
Volltext

Wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, der Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, liegt, können bestimmte Bauvorhaben ohne Baugenehmigung durchgeführt werden. Weiter muss die Erschließung gesichert sein und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.

Diese Regelung kann für Wohngebäude und sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m sowie Nebengebäude und Nebenanlagen für diese Gebäude in Anspruch genommen werden. Garagen und überdachte Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze über 100 m² bis 1.000 m² Nutzfläche können ebenfalls ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn sie einem Wohngebäude dienen.

Sonderbauten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung 

  • von einem oder mehreren Wohngebäuden, mit denen insgesamt mehr als 5.000 m² Brutto-Grundfläche geschaffen wird oder 
  • öffentlich zugängliche Gebäude, wenn dadurch die gleichzeitige Nutzung durchmehr als 100 zusätzliche Besucher ermöglicht wird.

Es erfolgt keine Prüfung der Bauvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörde. Bei Vorhaben im Freistellungsverfahren trägt der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei der Realisierung nicht zu Abweichungen kommt.
Wenn die/der Bauherr/in innerhalb von einem Monat die Nachricht erhält, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist und eine Untersagung auf Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches nicht erfolgt, darf mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden, ansonsten ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Die Bauherrschaft hat den Angrenzern vor Baubeginn mitzuteilen, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Im Freistellungsverfahren müssen die erforderlichen bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen spätestens bei Baubeginn der Bauherrschaft vorliegen.

Unterlagen

Antragsformular und Bauvorlagen entsprechend den erforderlichen Unterlagen zur Baugenehmigung (im Bauportal.NRW).

Voraussetzungen

Das Baugrundstück muss im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ggf. vorhandener weiterer Satzungen entsprechen. Die Erschließung des Baugrundstücks muss gesichert sein und es muss den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Kosten Gebühren gemäß Verwaltungsgebührenverordnung
Verfahrensablauf

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde begonnen werden. Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch nicht beantragen wird, darf die Bauherrschaft mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen.

Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich.

Bearbeitungsdauer Ein Monat.
Fristen NULL
Formulare

Bauportal.NRW

Weiterfuehrende Informationen

Die/Der Bauherr/in kann auf dem Antragsformular bereits festlegen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, wenn der Genehmigungsfreistellung nicht entsprochen wird.

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigungsfreistellungsverfahren (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit