Leika

#LeiKa-ID 2678
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 13.10.2021 11:01:39
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage Gewerbeordnung (GewO)
Gesetze Gewerbeordnung
Gesetzeskürzel GewO
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Gewerbe
LeiKa-ID 99050012000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Begriffe Im Kontext Gewerbe anmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden, Gewerbe anzeigen , Gewerbeantrag, Gewerbegenehmigung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein, Gewerbeerlaubnis, GewA1, Kleingewerbe, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung, GewA2. GewA3
Informationen Kurztext

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen
Teaser NULL
Volltext

Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Kreisordnungsamt (Gewerbeaufsicht) informiert.

Nicht anzeigepflichtig nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes sind sog. „Freie Berufe“, die in Selbstständigkeit ausgeübt werden. Hierzu zählen künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um einen anerkannten freien Beruf oder doch um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt, der sollte direkt beim zuständigen Finanzamt Hilden unter der Rufnummer 02103 / 9170 nachfragen. Das Finanzamt beantwortet auch Fragen zur steuerlichen Erfassung.

Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).

Unterlagen

Gewerbeanmeldung und -ummeldung:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:

  • Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister, Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
  • Bei in Gründung befindlichen Firmen, eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
  • Bei Sitzverlegung, den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

Andernfalls können Sie auch innerhalb der Öffnungszeiten persönlich vorstellig werden.
Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Voraussetzungen NULL
Kosten

Anmeldung:

  • natürliche Personen/GbR: 26,00 €
  • juristische Personen: 33,00 €
  • jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 € 

Ummeldung:

  • natürliche Personen/GbR: 26,00 €
  • juristische Personen: 33,00 €
  • jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 € 

Abmeldung:

  • gebührenfrei 

Eine Zweitschrift Ihrer An-, Um- oder Abmeldung kostet 15,00 €.
Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.
Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erhalten Sie einen Kostenbescheid. Die Gebühr ist anschließend innerhalb von 3 Wochen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

  • Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.
  • Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
  • Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.

Formulare

Die An-, Um- und Abmeldung ist über den Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Hilden möglich.

Alternativ gibt es folgende Formulare auch als PDF-Dokument:
  • GewA1 (Gewerbeanmeldung)
  • GewA2 (Gewerbeummeldung)
  • GewA3 (Gewerbeabmeldung)
  • Beiblatt zur GewA (weitere Geschäftsführer)
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1336
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung
Status online
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10294
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit