Leika

#LeiKa-ID 2757
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 02.03.2021 07:54:03
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link)
Gesetzeskürzel SGB XII
Rechtsbehelf

Widerspruch

SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
LeiKa-ID 99107009000000
Beschreibung

Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) im Alter oder bei Erwerbsminderung für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

  • Personen wegen Alters, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (Tabelle Altersgrenze).
  • Wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, wenn das 18. Lebensjahr vollendet wurde und lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt. 

Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.

Sofern Sie Grundsicherung für Menschen in Pflegeeinrichtungen beantragen, erfolgt die Bearbeitung durch das Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann (Kreissozialamt).

Beschreibung bürgernahem Sprache

Was ist eine Erwerbsminderung?
Erwerbsminderung bedeutet: Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt arbeiten. Und hat zu wenig Geld zum Leben.

Was ist eine Grundsicherung?
Grundsicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben. Menschen mit einer Erwerbsminderung können eine Grundsicherung bekommen.

Das gehört zur Grundsicherung:

  • Regelleistung: Man bekommt Geld. Von dem Geld kann man sein Essen bezahlen, seine Miete bezahlen und seine Heizkosten bezahlen.
  • Mehrbedarfe: Man bekommt Geld wenn man schwanger ist, oder neue Kleidung braucht, oder wenn man alleine mit seinem Kind lebt.

Wie lange bekommt man die Grundsicherung?
Man bekommt die Grundsicherung immer für ein Jahr. Vielleicht braucht man die Grundsicherung länger. Dann muss man nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen.

Begriffe Im Kontext Sozialhilfe, Grundsicherung, Alter, Rente, Erwerbsminderung, Soziale Hilfen,
Informationen Kurztext

Die Grundsicherung ist eine nachrangige Sozialleistung. Das heißt, sie wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) den Bedarf decken kann. 

Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Personen gewährt werden, die

  • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst decken können,
  • die erforderlichen Hilfen nicht von anderen Personen (z.B. Angehörigen) erhalten
  • und die keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben und
  • auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder eine Rente wegen Alters beziehen.

Teaser

Sie sind voll erwerbsgemindert und/oder beziehen eine Rente wegen Alters und Ihr Gesamteinkommen ist zu gering? Dann können Sie Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung beantragen.

Volltext

Allgemeine Informationen:

Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie:

  • die entsprechende Altersgrenze (Tabelle Altersgrenze) erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, insbesondere Renteneinkünfte. 

Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein Freibetrag in Höhe von EUR 10.000 für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der Freibetrag auf EUR 20.000.

Für die Höhe der Grundsicherung gilt folgende Faustregel: Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung. Der Bedarf ist individuell. Die genaue Ermittlung erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Unterlagen.

Das ist die Grundsicherung: Die Grundsicherung wird nach Regelsätzen bemessen, die regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Regelsätze beziehen sich auf die notwendigen laufenden Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wäsche und Schuhe, Hausrat, Renovierung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Neben dem Regelsatz können Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden. 

Da mit den Regelsätzen nicht in allen Fällen ausreichend geholfen werden kann, gibt es für bestimmte Personen zusätzlich zum Regelsatz sogenannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für werdende Mütter von Beginn der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für Menschen mit Behinderung.

Außerdem können Sie einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen erhalten.

Bewilligungszeitraum: Die Grundsicherung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Dieser Zeitraum kann auf 6 Monate verkürzt werden wenn z. B. Einkommensschwankungen vorliegen.

Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums erhalten Sie einen Folgeantrag. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden dann erneut geprüft. Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag beim Sozialamt eingeht.

Mitteilungspflichten des Antragstellers: Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Grundsicherung ist zurückzuzahlen.

Unterlagen

  • Sozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen
  • Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - lückenlos.
  • Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Nachweise zum vorhandenen Vermögen:

  • Sparbücher (aktueller Stand muss ersichtlich sein)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere
  • Sterbegeldversicherung
  • Bestattungsvorsorgeverträge

Nachweise zu Lebensversicherungen:

  • Police
  • Bestätigung der Versicherung über Rückkaufwert und bislang eingezahlter Beiträge
  • Ggfs. Ruhendstellung

Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:

  • Jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen.
  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Voraussetzungen

Anspruch haben Personen:

  • Ab Erreichen des Rentenalters nach § 41 Abs. 2 SGB XII oder
  • ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können.
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf Antrag gewährt.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Fristen NULL
Formulare

Antrag auf Grundsicherung inkl. Anlagen zum Antrag

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt sozialhilfe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10084
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2020 00:00:00
Konzeption NRW 04.02.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 18.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 23.05.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 23.05.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit