| #LeiKa-ID | 2757 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 02.03.2021 07:54:03 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link) |
| Gesetzeskürzel | SGB XII |
| Rechtsbehelf | Widerspruch |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | 1 |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) |
| LeiKa-ID | 99107009000000 |
| Beschreibung | Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) im Alter oder bei
Erwerbsminderung für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu
müssen Sie einen Antrag stellen.
Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Antrags- und
Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und
für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten,
erfolgt durch uns. Sofern Sie Grundsicherung für Menschen in Pflegeeinrichtungen beantragen, erfolgt die Bearbeitung durch das Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann (Kreissozialamt). |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Was ist eine Erwerbsminderung? Was ist eine Grundsicherung?
Das gehört zur Grundsicherung:
Wie lange bekommt man die Grundsicherung? |
| Begriffe Im Kontext | Sozialhilfe, Grundsicherung, Alter, Rente, Erwerbsminderung, Soziale Hilfen, |
| Informationen Kurztext | Die Grundsicherung ist eine nachrangige Sozialleistung. Das heißt, sie wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) den Bedarf decken kann. Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Personen gewährt werden, die
|
| Teaser | Sie sind voll erwerbsgemindert und/oder beziehen eine Rente wegen Alters und Ihr Gesamteinkommen ist zu gering? Dann können Sie Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung beantragen. |
| Volltext | Allgemeine Informationen: Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie:
Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, insbesondere Renteneinkünfte. Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein Freibetrag in Höhe von EUR 10.000 für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der Freibetrag auf EUR 20.000. Für die Höhe der Grundsicherung gilt folgende Faustregel: Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung. Der Bedarf ist individuell. Die genaue Ermittlung erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Unterlagen. Das ist die Grundsicherung: Die Grundsicherung wird nach Regelsätzen bemessen, die regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Regelsätze beziehen sich auf die notwendigen laufenden Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wäsche und Schuhe, Hausrat, Renovierung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Neben dem Regelsatz können Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden. Da mit den Regelsätzen nicht in allen Fällen ausreichend geholfen werden kann, gibt es für bestimmte Personen zusätzlich zum Regelsatz sogenannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für werdende Mütter von Beginn der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für Menschen mit Behinderung. Außerdem können Sie einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen erhalten. Bewilligungszeitraum: Die Grundsicherung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Dieser Zeitraum kann auf 6 Monate verkürzt werden wenn z. B. Einkommensschwankungen vorliegen. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums erhalten Sie einen Folgeantrag. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden dann erneut geprüft. Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag beim Sozialamt eingeht. Mitteilungspflichten des Antragstellers: Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Grundsicherung ist zurückzuzahlen. |
| Unterlagen |
Nachweise zum vorhandenen Vermögen:
Nachweise zu Lebensversicherungen:
Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein. |
| Voraussetzungen | Anspruch haben Personen:
|
| Kosten | Es fallen keine Gebühren an. |
| Verfahrensablauf | Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf Antrag gewährt. |
| Bearbeitungsdauer | Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell. |
| Fristen | NULL |
| Formulare | Antrag auf Grundsicherung inkl. Anlagen zum Antrag |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | sozialhilfe@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen |
| Themenfeld | Arbeit & Ruhestand |
| Online Dienste | OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (Reifegrad: 3) |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Sozialamt |
| Regelungskompetenz | |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | |
| OZG Umsetzungsprojekte | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10084 |
| Umsetzungsstatus NRW | Inbetriebnahme NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.01.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 04.02.2021 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.07.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 18.04.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 23.05.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | 23.05.2022 00:00:00 |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |