Leika

#LeiKa-ID 2773
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 11.05.2022 12:36:04
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 19 Baugesetzbuch (BauGB)
Gesetze

BauO NRW

Gesetzeskürzel BauG, BauO NRW, BauPrüVO
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Grundstücksteilung Genehmigung
LeiKa-ID 99123008006000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung für diese Teilung.

Begriffe Im Kontext Grundstücksteilung, Aufteilung eines bebauten Grundstückes, Teilungsgenehmigung, Grundbucheintrag
Informationen Kurztext

Die Teilungsgenehmigung berechtigt Sie, ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, in mehrere Grundstücke aufzuteilen und diese dann als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Teaser NULL
Volltext

Um ein bebautes Grundstück zu teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Dies gilt auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung in mehrere Grundstücke entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Bei unbebauten Grundstücken, für die darüber hinaus auch keine Baugenehmigung vorliegt, ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich. Es kann jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, dass dies bestätigt wird (Negativzeugnis).

Eine Teilungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. ein öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.

Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • amtlicher Lageplan, der von einer/einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Katasteramt angefertigt worden ist
  • Bauzeichnungen, sofern sie für die Beurteilung erforderlich sind

Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen
  • Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich, sowie auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. 
  • Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplans zuwiderlaufen.
Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Teilungsgenehmigung bzw., das Negativzeugnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).

Verfahrensablauf

Schicken Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Es erfolgt eine Prüfung, ob die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden z.B. Anträge auf Eintragung der entsprechenden Baulast angefordert.

Sobald die Voraussetzungen für eine Teilung erfüllt sind, wird Genehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, das zusammen mit dem Gebührenbescheid übersandt wird.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Keine

Formulare

Antragsformular: Bauportal NRW

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!



Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Vermessungs- und Katasteramt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Untere Baubehörde, Obere Baubehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10534
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2019 00:00:00
Konzeption NRW 22.05.2019 00:00:00
Umsetzung NRW 08.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 16.08.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.06.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit