Leika

#LeiKa-ID 2831
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:01:00
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetze Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetzeskürzel KrWG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Hausmüll
LeiKa-ID 99001007000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Hausmüll wird in Tonnen oder Säcken gesammelt und regelmäßig abgeholt. Häufig wird der Restmüll als "graue/schwarze Tonne" (oder Sack) bezeichnet und der Verpackungsmüll als "gelbe Tonne" (oder Sack) bezeichnet.

Begriffe Im Kontext Restmülltonne, Restmüll, Hausmüll, Abfall Haushalt, schwarze Tonne, graue Tonne, gelbe Tonne, Restmüllsack, Müllsack
Informationen Kurztext

Entsorgen Sie Ihren Hausmüll in den zur Verfügung gestellten Abfallbehältern. Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden sowie Gebührensatzung festgeschrieben.
Die Anmeldung und Ummeldung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Gebührenabrechnung erfolgt über die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer beim Amt für Finanzservice der Stadt Hilden.
Beachten Sie hierzu auch die Leistung "Grundabgaben"

Teaser NULL
Volltext

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Restmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt Hilden umfasst das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden. Wiederverwertbare Abfälle werden getrennt eingesammelt und befördert, damit sie einer Verwertung zugeführt werden können.
Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll sind in der Abfallentsorgungssatzung sowie der Gebührensatzung festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhof).

Die Restmülltonnen, Biotonnen und Altpapiertonnen sowie angemeldetes Sperrgut müssen bis spätestens 7.00 Uhr (frühestens ab 18.00 Uhr am Vortag) auf dem öffentlichen Gehweg oder am Rand der öffentlichen Straße zur Leerung bereitgestellt werden.
Die Deckel der Abfallbehälter müssen geschlossen sein. Überfüllte Behälter werden  nicht geleert. Starkes Einpressen oder Einstampfen des Mülls in die Behälter ist nicht gestattet. Aus Arbeitsschutzgründen dürfen die Müllwerker nicht in die Gefäße greifen. Zu schwere Behälter können ebenfalls nicht geleert werden, da diese dann an den Schüttungen beschädigt werden.

Folgende Höchstgewichte sind laut Satzung zu beachten:
    40 l Tonne = 20 kg
    60 l Tonne = 30 kg
    80 l Tonne = 40 kg
  120 l Tonne = 50 kg
  240 l Tonne = 80 kg
  660 l Tonne = 250 kg
  770 l Tonne = 280 kg
1100 l Tonne = 380 kg

Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter oder nicht abgeholtes (ausgeschlossenes Sperrgut) unverzüglich von der öffentlichen Straße bzw. dem Gehweg zu entfernen.

Graue städtische Müllsäcke für zusätzlichen Restmüll erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5 € auf dem Zentralen Bauhof, Auf dem Sand 31. Die städt. Müllsäcke werden an Ihrem Restmüllabfuhrtag mitgenommen.

Veranstaltungsservice

Bei bzw. nach Veranstaltungen und Festen im öffentlichen Straßenraum ist immer der Veranstalter für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Reinigung der Veranstaltungsflächen verantwortlich. Der Zentrale Bauhof bietet diesbezüglich diverse Dienstleistungen an, die von der Gestellung und Abholung von Abfallgefäßen bis zur Reinigung der betroffenen Flächen mit Kehrmaschinen reichen. Weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen und Festen finden Sie unter "Veranstaltung".

Unterlagen keine
Voraussetzungen NULL
Kosten

  • Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.
  • Für die Abgabe von Kleinmengen Restmüll  am Wertstoffhof wird eine Gebühr von 6 € pro 100 Liter erhoben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Zur An-, Ab- oder Ummeldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular bei der Leistung Grundabgaben

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0

Interne Information

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99001007004000

https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-01%20Satzung%20%C3%BCber%20die%20Abfallentsorgung.pdf

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur Annahme von Wertstoffen auf dem Hildener Wertstoffhof:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (u.a. Abfallberatung):
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Straße Auf dem Sand
Hausnummer 31
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: O3 / Haltestelle: Auf dem Sand
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Bauhof@Hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1732
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Abfallentsorgung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Hausmüll (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtkasse, Steueramt, Entsorgungsbetriebe
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10110
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Vorgelegt
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit