| #LeiKa-ID | 2865 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 21.12.2020 09:38:17 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link) |
| Gesetzeskürzel | SGB XII |
| Rechtsbehelf | Widerspruch |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) |
| LeiKa-ID | 99107012000000 |
| Beschreibung | Wenn Ihr Einkommen (Erwerbsminderungsrente) für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, oder Sie über 6 Monate befristet voll erwerbsgemindert sind, können Sie Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie das Sozialamt in Kenntnis setzen bzw. einen Antrag stellen. Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Was ist eine befristete Erwerbsminderung? Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt? Das gehört zur Hilfe zum Lebensunterhalt:
Wie lange bekommt man die Hilfe zum Lebensunterhalt?
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| Begriffe Im Kontext | Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Sozialamt, HzL, Hilfe, |
| Informationen Kurztext | Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine sog. nachrangige Sozialleistung. Das heißt, sie wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen den Bedarf decken kann. Insbesondere eine Abgrenzung zu der vorrangigen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ist daher wichtig. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Personen gewährt werden, die
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| Teaser | Sie sind für mind. 6 Monate voll erwerbsgemindert und/oder beziehen eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und Ihr Gesamteinkommen ist zu gering? Dann können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. |
| Volltext | Allgemeine Informationen: Für die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt folgende Faustregel:
Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung. Der
Bedarf ist individuell. Die genaue Ermittlung erfolgt nach Prüfung der
nachgewiesenen Unterlagen. Das ist die Hilfe zum Lebensunterhalt:
Bewilligungszeitraum:
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorübergehend oder für längere Zeit
gewährt – je nach der Dauer der persönlichen Notlage. Bei längerer
Bewilligung erfolgt eine jährliche Prüfung der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse. Die Voraussetzungen werden dann erneut geprüft.
Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab Antragstellung bzw. ab
Kenntnis der Hilfebedürftigkeit bewilligt. Mitteilungspflichten des Antragstellers: Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Hilfe zum Lebensunterhalt ist zurückzuzahlen. |
| Unterlagen |
Nachweise zum vorhandenen Vermögen:
Nachweise zu Lebensversicherungen:
Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein. |
| Voraussetzungen | NULL |
| Kosten | Es fallen keine Gebühren an. |
| Verfahrensablauf | Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird. |
| Bearbeitungsdauer | Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell. |
| Fristen | NULL |
| Formulare | Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (inkl. Anlagen zum Antrag) |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | sozialhilfe@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | 02103/72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Hilfe zum Lebensunterhalt |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen |
| Themenfeld | Arbeit & Ruhestand |
| Online Dienste | OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Reifegrad: 3) |
| Zustaendigkeiten | Bund, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Sozialamt |
| Regelungskompetenz | |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | |
| OZG Umsetzungsprojekte | Hilfe zum Lebensunterhalt: OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Digitales Bürgerbüro Paderborn |
| OZG-ID | 10086 |
| Umsetzungsstatus NRW | Inbetriebnahme NRW |
| Vorbereitung NRW | 13.05.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.06.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.07.2020 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 04.10.2021 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.03.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | 01.03.2022 00:00:00 |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |