Leika

#LeiKa-ID 2872
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 21.06.2021 11:34:20
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

SGB XII §§ 47 ff.
Gesetze Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch
Gesetzeskürzel SGB XII
Rechtsbehelf Widerspruch
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Hilfe zur Gesundheit
LeiKa-ID 99107013000000
Beschreibung

Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nicht leisten und die betreffende Person bedürftig ist. Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von der Notsituation Kenntnis erlangt. 

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen geht es (hier).
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören u.a.:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten.
  • Hilfe bei Krankheit.
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
  • Hilfe bei Sterilisation.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Die Hilfe zur Gesundheit ist eine Sozialhilfeleistung, die sich an Personen ohne Krankenversicherungsschutz richtet, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen
  • Formloser Antrag 
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass,

Über die im Einzelfall weiteren erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen
  • Keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung.
  • Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.
  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Hilfe zur Gesundheit wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Fristen NULL
Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt sozialhilfe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103/72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Hilfe zur Gesundheit
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Gesundheitsvorsorge
Themenfeld Gesundheit
Online Dienste OZG-Leistung Hilfe zur Gesundheit: Leika-Leistung Hilfe zur Gesundheit (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10182
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit