| #LeiKa-ID | 2883 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 16.06.2021 05:30:01 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link) |
| Gesetzeskürzel | SGB XII |
| Rechtsbehelf | Widerspruch |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Hilfe zur Pflege |
| LeiKa-ID | 99107014000000 |
| Beschreibung | Wenn Sie pflegebedürftig sind oder gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen, mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde und die Finanzierung der Pflege nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege umfassen insbesondere die Häusliche Pflege, in Form von:
Wichtig: Die stationäre Hilfe zur Pflege in Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege oder die Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel Einbau eines Treppenlifts oder Badumbau) erfolgt durch das Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann (Kreis Sozialamt). |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Das ist die Hilfe
zur Pflege:
Wenn Sie eine solche Pflege brauchen und nicht genug Geld
haben, können Sie Unterstützung erhalten. Das nennt man
Hilfe zur Pflege.
|
| Begriffe Im Kontext | Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Pflege, Sozialleistungen, |
| Informationen Kurztext | Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung, die sich an pflegebedürftige Personen richtet, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre Pflege zu zahlen. |
| Teaser | Sie sind pflegebedürftig mit mind. Pflegegrad 2 und haben nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen um die Pflege (zu Hause oder in einer Einrichtung) sicherzustellen? Dann können Sie Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragen. |
| Volltext | Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und vollstationäre Pflege
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, insbesondere Renteneinkünfte. Ob und wenn ja, in welchem Umfang, das verfügbare Einkommen vorrangig für die Kosten der Pflege einzusetzen ist, hängt von der beantragten Leistung ab. Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein Freibetrag in Höhe von EUR 10.000 für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der Freibetrag auf EUR 20.000. Verhältnis zu den Leistungen der Pflegeversicherung Hilfe zur häuslichen Pflege
Folgende Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige
des Pflegegrades 1:
Da die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen sind, ist zunächst ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nur wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, prüft der Sozialhilfeträger, ob die notwendigen (Mehr-)kosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden können. Hilfe zur (voll-)stationären Pflege
Bewilligungszeitraum:
Die Hilfe zur Pflege wird vorübergehend oder für längere Zeit gewährt –
je nach der Dauer der persönlichen Notlage.
Bei längerer Bewilligung erfolgt eine jährliche Prüfung der Einkommens-
und Vermögensverhältnisse. Die Voraussetzungen werden dann erneut
geprüft.
Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab Antragstellung bzw. ab
Kenntnis der Hilfebedürftigkeit bewilligt. Mitteilungspflichten des Antragstellers: Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Hilfe zur Pflege ist zurückzuzahlen. |
| Unterlagen | Bei Pflegeversicherten:
Bei Nicht-Pflegeversicherten:
Und zusätzlich:
Nachweise zum vorhandenen Vermögen:
Nachweise zu Lebensversicherungen:
Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein. |
| Voraussetzungen | Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung
haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1). Hilfe zur Pflege können Sie erhalten wenn:
|
| Kosten | Es fallen keine Gebühren an. |
| Verfahrensablauf | Da die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen sind, ist zunächst ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nur wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, prüft der Sozialhilfeträger, ob die notwendigen (Mehr-)kosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden können. Die Hilfe zur Pflege wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde. |
| Bearbeitungsdauer | Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell. |
| Fristen | NULL |
| Formulare | Antrag auf Hilfe zur Pflege (inkl. Anlagen zum Antrag) |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | sozialhilfe@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | 02103/72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Hilfe zur Pflege |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Pflege |
| Themenfeld | Gesundheit |
| Online Dienste | OZG-Leistung Hilfe zur Pflege: Leika-Leistung Hilfe zur Pflege (Reifegrad: 0) |
| Zustaendigkeiten | Bund, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Sozialamt, Landschaftsverbände |
| Regelungskompetenz | |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | |
| OZG Umsetzungsprojekte | Hilfe zur Pflege: OZG-Leistung Hilfe zur Pflege: Leika-Leistung Hilfe zur Pflege |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Digitale Pflegeberatung |
| OZG-ID | 10218 |
| Umsetzungsstatus NRW | Umsetzung NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.11.2021 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.02.2022 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.04.2022 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 30.06.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.09.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | 01.09.2022 00:00:00 |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |