Leika

#LeiKa-ID 2885
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 21.12.2020 09:37:36
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 67 ff.
Gesetze Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch
Gesetzeskürzel SGB XII
Rechtsbehelf Widerspruch
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
LeiKa-ID 99107015000000
Beschreibung

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung.
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft).
Beschreibung bürgernahem Sprache

Es gibt Situationen im Leben, in denen man infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage gerät, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".

Begriffe Im Kontext Sozialhilfe, Soziale Hilfen, Schwierigkeiten, Haft, Wohnungslos,
Informationen Kurztext

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Sozialhilfeleistung, die an Personen gerichtet ist, welche sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten befinden und diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht bewältigen können.

Teaser

Sie befinden sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten und können diese aus eigener Kraft nicht selbst überwinden? Dann können Sie Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.

Volltext

Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.

Besondere Lebensverhältnisse können sein:

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,

vergleichbare nachteilige Lebensumstände.

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.

Unterlagen
  • Unterlagen bzw. Nachweise der besonderen Lebenslage (z.B. Haftbescheinigung). 
  • Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - lückenlos.
  • Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung.

Nachweise zum vorhandenen Vermögen:

  • Sparbücher (aktueller Stand muss ersichtlich sein)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere
  • Bestattungsvorsorgeverträge
  • Sterbegeldversicherung

Nachweise aus Lebensversicherungen:

  • Police
  • Bestätigung der Versicherung über Rückkaufwert und bislang eingez. Beiträge
  • Ggfs. Ruhendstellung.

Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:

  • Jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen.
  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.  Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Ansprechpartner/-in.

Voraussetzungen
  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
  • vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Kosten Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf

Die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Fristen NULL
Formulare Formloser Antrag mit Begründung.
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt sozialhilfe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: OZG-Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Leika-Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10087
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 17.07.2020 00:00:00
Konzeption NRW 28.09.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.07.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 03.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 03.10.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 03.10.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit