| #LeiKa-ID | 2937 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 22.03.2021 09:01:01 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | |
| Gesetze | Landeshundegesetz NRW |
| Gesetzeskürzel | LHundG NRW |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Hundehaltung |
| LeiKa-ID | 99110009000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Wer einen Hund halten möchte oder besitzt, muss dies dem Ordnungsamt mitteilen (außer kleine Hunde). Zudem ist eine Hundesteuer zu bezahlen (für alle Hunde, siehe Hundesteuer). |
| Begriffe Im Kontext | Hundehaltung, Leinenpflicht, Anmeldung Hund, Anzeige Hundehaltung, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde, gefährliche Hunde, Hundegesetz, Kampfhunde, 40/20er-Hunde, Miniatur-Bullterrier, Erlaubnis Hundehaltung, Landeshundegesetz |
| Informationen Kurztext | Das Landeshundegesetz unterteilt Hunde in drei
unterschiedliche Kategorien und zwar in die als gefährlich eingestuften Hunde,
in Hunde bestimmter Rassen und in sogenannte große Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe
von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Allgemein Durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden können Gefahren entstehen, welche es abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken gilt. Diesem Gedanken Rechnung tragend hat auch der nordrhein-westfälische Landtag am 18.12.2002 ein entsprechendes Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Hiernach sind alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Leinenpflicht
Hunde folgenden Rassen (sog. gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen) sind darüber hinaus außerhalb eines befriedeten Besitztums (also Wohnung und/oder eingezäuntes Grundstück) immer angeleint zu führen. Außerdem auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg (sog. große Hunde) erreichen, sind außerdem innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile an der Leine zu führen. Haltung
Zusätzlich zur steuerlichen Meldung des Hundes ist es daher auch erforderlich, den Hund bei der Ordnungsbehörde zu melden bzw. die Haltung zu beantragen. |
| Unterlagen | Anzeige Haltung Große Hunde (40-/20-er Hunde)
Die Ordnungsbehörde kann zusätzlich auch die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der/des Halterin/s aufkommen lassen. Antrag Haltung gefährliche Hunde
Antrag Haltung Hund bestimmter Rassen
|
| Voraussetzungen | Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter/die Halterin der Anzeigepflicht unverzüglich nachkommt und die Erfüllung der Haltungsvoraussetzungen durch Vorlage der entsprechenden Belege nachgewiesen wird (siehe "Unterlagen"). Auch Hunde, die noch nicht ausgewachsen sind und zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt die o.g. Gewichts-/Größenvorgaben (noch) nicht erfüllen, müssen unverzüglich angezeigt werden, wenn der Hund aufgrund seiner Rasse die Gewichts-/Größenvorgaben nach Ende der Wachstumsphase typischerweise überschreitet. In Zweifelfällen (z.B. bei Mischlingen) wird von der Ordnungsbehörde der Anzeigezeitpunkt bzw. der Zeitpunkt der Überprüfung der Gewichts-/Größenvorgaben festgelegt. Auch bei der Haltung solcher Hunde ist daher die Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde erforderlich. Die Haltung von gefährlichen Hunde und Hunden bestimmter Rassen darf erst nach entsprechender Erlaubnis der Ordnungsbehörde erfolgen. Die Haltungsvoraussetzungen, welche durch das Landes-Hundegesetz NRW vorgegeben werden, müssen nachgewiesen werden (siehe "Unterlagen"). Die Halterin oder der Halter muss zudem in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen und zu halten. Hundehalter*innen sollten daher bereits vor der Aufnahme eines solchen Hundes in den eigenen Haushalt Kontakt mit der Ordnungsbehörde aufnehmen. Darüber hinaus müssen alle Hunde nach dem Landes-Hundegesetz NRW artgerecht und ausbruchssicher gehalten werden. Die Ordnungsbehörde hat das Recht, die Haltung ggfs. zu überprüfen. Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen erfolgt in jedem Fall eine Überprüfung der ausbruchssicheren Hundehaltung. Kleine Hunde, welche ausgewachsen die o.g. Größen-/Gewichtsvorgaben nicht erfüllen und keiner der o.g. Rassen angehören, müssen bei der Ordnungsbehörde nicht angemeldet werden. |
| Kosten | Große Hunde Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Darüber hinaus können Gebühren anderer Behörden/Stellen für die Sachkundebescheinigung, das Führungszeugnis, einer tierärztlichen Bescheinigung o.ä. anfallen. |
| Verfahrensablauf | NULL |
| Bearbeitungsdauer |
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| Fristen |
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| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | Das
Halten eines Hundes (egal welcher Größe und Rasse) ist in Hilden darüber hinaus steuerpflichtig. |
| Hinweise und Besonderheiten | Der Antrag "Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen" kann nur mit einer gültigen eID des neuen Personalausweises (nPA) in Verbindung mit der AusweisApp2 beantragt werden. |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten |
| Öffnungszeiten | Offene Sprechzeiten Telefonische Erreichbarkeit |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | Ordnungsamt@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | Ja |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-608 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | Ja |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1322 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Hundehaltung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Tierhaltung |
| Themenfeld | Engagement & Hobby |
| Online Dienste | OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 3) |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz | Land, Kommunal |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen |
| OZG Umsetzungsprojekte | |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag |
| OZG-ID | 10160 |
| Umsetzungsstatus NRW | |
| Vorbereitung NRW | |
| Konzeption NRW | |
| Umsetzung NRW | |
| Pilotierung NRW | |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | Freigegeben |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |