Leika

#LeiKa-ID 2948
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 12.10.2021 12:40:58
LeiKa Typ 5
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

  • Hundesteuersatzung
  • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
  • Abgabenordnung

Gesetze

Hundesteuersatzung, KAG, AO

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Hundesteuer
LeiKa-ID 99102013000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Wer einen Hund hält muss hierfür Steuern zahlen.
Begriffe Im Kontext Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund anmelden, Ermäßigung
Informationen Kurztext

Für die Haltung von Hunden wird in Hilden eine Hundesteuer erhoben.

Teaser NULL
Volltext

Das Halten eines Hundes ist im Gebiet der Stadt Hilden steuerpflichtig.
Wird ein Hund angeschafft, ist dieser im Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern und Abgaben, anzumelden. Hierzu ist das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Nachweis über die Anschaffung (z.B.: Kauf- oder Übernahmevertrag) einzureichen.

Mit dem Hundesteuerbescheid wird eine Hundesteuermarke verschickt, welche dem angemeldeten Hund umgehängt werden muss.

Die Steuerpflicht zur Hundesteuer erstreckt sich auf den / die Hundehalter/in. Hundehalter/in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem / ihren Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere volljährige Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragt werden. Die Hundesteuersatzung sieht Ermäßigungen für folgende Sachverhalte vor:

  • Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, sofern der Halter in Besitz eines Jagdscheins ist (gilt maximal für 2 Hunde)
  • Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden, sofern eine entsprechende Prüfung abgelegt wurde und die entsprechende Verwendung glaubhaft gemacht wird
  • Hund von Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und / oder Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld (§§ 19 - 27 SGB II) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichgestellt sind, jedoch nur für einen Hund

Die Ermäßigung wird nicht für sogenannte gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gewährt.

Von der Hundesteuer befreit werden Hunde

  • zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen; die Steuerbefreiung ist abhängig von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "B", "Bl", "aG", "Gl", "TBl" oder "H" 
  • die aus dem Tierheim Hilden erstmalig in den Haushalt des Halters/der Halterin aufgenommen wurden; die Steuerbefreiung wird befristet für 24 Monate gewährt und beginnt mit dem 1. des Monats der Übernahme; die befristete Steuerbefreiung ist abhängig von der Vorlage des Nachweises über die Tiervermittlung
(Die Befreiung gilt nicht für sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.)

Unterlagen
  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Hundesteueranmeldung / -abmeldung
  • Kaufvertrag
  • Übernahmeerklärung
  • Ermäßigungsnachweis
  • Euthanasiebescheinigung

Voraussetzungen NULL
Kosten

Seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2026, gültige Steuertarife:

1 Hund: 120,00 €
2 Hunde: 150,00 € je Hund
3 Hunde: 162,00 € je Hund

1 gefährlicher Hund: 960,00 €
2 gefährliche Hunde: 1.200,00 € je Hund

Die laufende Hundesteuer wird i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung und die Abmeldung von Hunden erfolgt auf amtlichen Vordruck.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Eine Anmeldung des Hunds / der Hunde ist spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme / Übernahme vorzunehmen.

Formulare
  • Anmeldung zur Hundesteuer
  • Abmeldung zur Hundesteuer
  • SEPA-Mandat
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt steueramt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85620
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Hundehaltung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Tierhaltung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Serviceportal Stadt Bielefeld
OZG-ID 10160
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit