Leika

#LeiKa-ID 3075
Daten Leika Referenz kinderreisepass0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.03.2022 12:19:10
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze Paßgesetz
Gesetzeskürzel PaßG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Kinderreisepass Ausstellung
LeiKa-ID 99085003012000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr können Sie einen Kinderreisepass beantragen.

Begriffe Im Kontext Kinderreisepass, Kinderausweis, Urlaub, Identifikation, mit Kindern verreisen
Informationen Kurztext
  • bei Reisen des Kindes in das Ausland ist ein Identitätsdokument für das Kind notwendig, wie zum Beispiel:
    • Kinderreisepass,
    • Personalausweis oder,
    • in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass
  • ein neuer Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden:
    • bei Erstbeantragung,
    • wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
    • wenn der Kinderreisepass gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
    • wenn der Name des Kindes sich geändert hat oder
    • wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.
  • Anträge können stellen:
    • Sorgeberechtigte Elternteile, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und jünger als 12 Jahre alt ist
  • bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss auch das Kind persönlich anwesend sein
  • wird der Kinderreisepass bei einer Passbehörde an einem anderen Ort im Inland oder im Ausland gestellt, erhöht sich die Gebühr (Zuschlag)
  • Die Beantragung eines Kinderreisepasses muss persönlich bei der Passbehörde gestellt werden
Teaser

Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

Volltext

Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.

Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden

  • bei Erstbeantragung,
  • wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
  • wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
  • wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
  • wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.

Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip, daher berechtigt dieser nicht zur Einreise in alle Länder.

Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.

Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:

  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
  • sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
    • Geburtsurkunde beziehungsweise einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.

Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.

  • gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).

Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:

  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen

Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

  • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
    • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
    • jünger als 12 Jahre alt ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

Kosten

  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
  • Gebühr für die Verlängerung des Kinderreisepasses: EUR 6,00

Hinweise:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.

Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

Fristen

Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

weitere Informationen zu den Einreisevoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Interne Information

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Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Reisepass
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Auslandsaufenthalt
Themenfeld Mobilität & Reisen
Online Dienste OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10177
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
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FIM Typ Stammprozess
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FIM Typ Referenzprozess
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