Leika

#LeiKa-ID 3081
Daten Leika Referenz kinderreisepass0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.03.2022 12:25:05
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 15 Paßgesetz (PaßG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html]
Gesetze Paßgesetz
Gesetzeskürzel PassG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Kinderreisepass Meldung
LeiKa-ID 99085003014000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.

Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.


Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.

Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.


Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.






Teaser NULL
Volltext

Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.

Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.


Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Unterlagen

  • Personalausweis / Pass des anzeigenden Erziehungsberechtigten
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei

Bei Wiederauffinden:

  • gefundener Kinderreisepass

Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen Meldung unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern)
Formulare ggf. Vordrucke zu Meldung
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - bitte prüfen!


Kopiert von Städten Potsdam und Lehrte

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Reisepass
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Auslandsaufenthalt
Themenfeld Mobilität & Reisen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10177
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit