Leika

#LeiKa-ID 3087
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 03.01.2022 12:47:51
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 22 ff SGB VIII, KiBiz

Gesetze

Sozialgesetz Achtes Buch, Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern - Kinderbildungsgesetz

Gesetzeskürzel

SGB VIII KiBiz

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Kindertagesstätte
LeiKa-ID 99041004000000
Beschreibung

Kindertageseinrichtungen für Kinder ab 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Kindertageseinrichtungen bieten für Kinder 0 - 6 Jahre Bildung, Erziehung und Betreuung an.

Begriffe Im Kontext Kindertageseinrichtung Betreuung Bildung Förderung Sprachförderung
Informationen Kurztext

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen

Teaser

Sie wünschen für Ihr Kind 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht einen Betreuungsplatz. Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.

Dennoch ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung freiwillig, Sie als Eltern entscheiden. Zur Sprachförderung, Schulvorbereitung und Persönlichkeitsentwicklung ist es jedoch sinnvoll und geboten, dass Ihr Kind (ab Vollendung des dritten Lebensjahres) eine Kindertageseinrichtung besucht. In einer Kindertageseinrichtung hat Ihr Kind vielfältige soziale Kontakt und erhält spielerisch Anregungen in allen Bildungsbereichen. Ihr Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres hat Ihr Kind einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die wöchentliche Betreuungszeit richtet sich nach dem Bedarf Ihres Kindes und zweitrangig nach Ihrem Bedarf zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Ihr Kind kann nur eine Kindertageseinrichtung besuchen, sofern ein Masernschutz vorhanden ist (Ausnahmen, sind gesetzlich geregelt).

Ihr Kind kann jede Kindertageseinrichtung besuchen, auch wenn es eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist.

Unterlagen

Beleg Masernschutz

Voraussetzungen

Ihr Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. Ihr Kind hat das erste Lebensjahr nicht vollendet, aber beide/das alleinerziehende Elternteil/e können nicht selber die Betreuung sicherstellen.

Kosten

Für die Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Betreuungsangebot wird ein Kostenbeitrag - der sogenannte Elternbeitrag erhoben (Beitragssatzung Elementarbereich). Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihren Betreuungswunsch im Platzvergabeprogramm „Little Bird“ an. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Sie stellen sich in der Kindertageseinrichtung persönlich vor. Die Kindertageseinrichtung/ der Träger der Kindertageseinrichtung entscheidet über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen von freien Kapazitäten sowie nach trägerspezifischen Aufnahmekriterien. Sofern Ihnen ein Platz angeboten werden kann, schließen Sie mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Der Träger meldet die Aufnahme der Stadt Hilden. Die Stadt Hilden erhebt einen Elternbeitrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Monate ab Antragstellung

Fristen

Keine - die meisten Kapazitäten und die größte Auswahl steht regelmäßig zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.

Formulare

  • Betreuungsvertrag (in Kita ausgehändigt)
  • Elternerklärung zum Familieneinkommen

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Sofern Ihr Kind zwei Jahre vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besucht, erfolgt regelhaft eine Sprachstandsfeststellung in der wohnortnahen Grundschule. Sollte ein Sprachförderbedarf festgestellt werden, muss Ihr Kind verpflichtend Sprachförderangebot in einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.1 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kita und Tagespflege
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt kitaservice@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1525
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Kindertagesbetreuung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Kinderbetreuung
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Kindertagesbetreuung: OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitale Bürgerdienstleistungen Folgeantrag
OZG-ID 10019
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.09.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.10.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess Vorgelegt
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit