Leika

#LeiKa-ID 3091
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 13:04:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetze Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetzeskürzel BGB
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Kindesunterhalt
LeiKa-ID 99046025000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter "Barunterhalt").
Den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern leisten, nennt man auch "Kindesunterhalt".

Begriffe Im Kontext Unterhalt, Kindesunterhalt, Anspruch auf Unterhalt
Informationen Kurztext

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.

Teaser NULL
Volltext

Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch „Düsseldorfer Tabelle“.

Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.

Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Unterlagen

Benötigte Unterlagen werden im Beratungsgespräch geklärt.
Wenn schon vorhanden:

  • Unterhaltstitel,
  • Scheidungsurteil,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweis betreuender Elternteil
Voraussetzungen

Anspruch des Kindes ist unklar. Eltern leben getrennt. 

Kosten NULL
Verfahrensablauf

Ein persönlicher Termin ist erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann gemeinsam imTermin ausgefüllt werden.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Es erfolgt keine Beratung des (putativ) Vaters, es sei denn das Kind lebt beim Vater.
Bei einem Rechtsanwalt können Gebühren anfallen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt beistandschaften@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Kindesunterhalt
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Trennung mit Kind
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Kindesunterhalt
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10034
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 01.06.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit