| #LeiKa-ID | 3093 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 20.01.2021 13:04:23 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | |
| Gesetze | Bürgerliches Gesetzbuch |
| Gesetzeskürzel | BGB |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Kindesunterhalt Festsetzung im vereinfachten Verfahren |
| LeiKa-ID | 99046025002001 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt
lebender Eltern die
Möglichkeit, rasch und kostengünstig die Festsetzung des Kindesunterhaltes per Gerichtsbeschluss zu erwirken. |
| Begriffe Im Kontext | Festsetzung Kindesunterhalt Beschluss Kindesunterhalt Urteil Kindesunterhalt |
| Informationen Kurztext | Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind können Sie vom
Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären
Unterhaltsverfahren oder auch in einem vereinfachten Verfahren fordern.
Dieses vereinfachte Verfahren müssen Sie mit Hilfe eines Formulars
beantragen. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Worum geht es im vereinfachten Verfahren? Wo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen? Was geschieht im vereinfachten Verfahren? In welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren beantragt werden? Die Mindestunterhaltsbeträge legen fest, was für den Unterhalt des Kindes bei einfacher Lebenshaltung erforderlich ist. Damit für möglichst viele Kinder Unterhalt im vereinfachten Verfahren festgesetzt werden kann, ist die Grenze, bis zu der das vereinfachte Verfahren statthaft ist, auf das 1,2 fache (120%) des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612 b, 1612 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der Altersstufe des Kindes also 472 €, 542 € oder 634 €. Kann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen erheben?
Kommt er diesen gesetzlichen Vorgaben nicht rechtzeitig in allen Punkten nach, lässt das Gericht den Einwand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das Kind verlangten Höhe fest. Werden die genannten Vorgaben erfüllt, teilt das Gericht diese Informationen und die vorgelegten Belege dem anderen Elternteil bzw. der Person oder Stelle mit, die das Kind in dem Verfahren vertritt. Das Gericht setzt den Unterhalt für das Kind in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch genommene Elternteil zur Zahlung verpflichtet hat. Gerichtskosten werden in diesem Fall nicht erhoben. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wird durch die ordnungsgemäß erteilte Auskunft über die Einkünfte sowie über das Vermögen und die vorgelegten Belege in die Lage versetzt zu beurteilen, auf welchen Betrag der Unterhalt entsprechend der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt werden muss. Ergibt die Prüfung, dass eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als der, der nach der Verpflichtungserklärung festgesetzt worden ist, kann der weiter gehende Anspruch des Kindes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches Verfahren ist mit Kosten verbunden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils mindern können. Bevor das streitige Verfahren beantragt wird, empfiehlt es sich daher in der Regel, dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zunächst Gelegenheit zu geben, die erforderliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufgenommenen Urkunde freiwillig zur Zahlung des höheren Unterhalts zu verpflichten. Wird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens von einem regulären Unterhaltsverfahren ausgeschlossen? Was ist zu beachten? |
| Unterlagen |
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| Voraussetzungen | NULL |
| Kosten |
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| Verfahrensablauf | Es ist ein persönlicher Termin erforderlich. |
| Bearbeitungsdauer | Individuell + Bearbeitungszeit im Familiengericht |
| Fristen | NULL |
| Formulare | Antrag bei Gericht |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge |
| Öffnungszeiten | Zentrale Sprechzeiten: Weitere Termine nach Vereinbarung. |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | beistandschaften@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Kindesunterhalt |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Trennung mit Kind |
| Themenfeld | Familie & Kind |
| Online Dienste | NULL |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Jugendamt, Landschaftsverbände |
| Regelungskompetenz | Bund |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium der Justiz |
| OZG Umsetzungsprojekte | Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Kindesunterhalt Festsetzung im vereinfachten Verfahren |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10034 |
| Umsetzungsstatus NRW | Inbetriebnahme NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.03.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.04.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.08.2020 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.06.2021 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.09.2021 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | 01.01.2022 00:00:00 |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |