Leika

#LeiKa-ID 3213
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 14:20:41
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Kreistagswahl Feststellung
LeiKa-ID 99128015037000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Nach der Kreistagswahl wird unter anderem das Wahlergebnis festgestellt.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext
  • Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Kreistagswahl
  • Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Kreistagswahl
Teaser NULL
Volltext

Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt. Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.
Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt. Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.
Der neu gewählte Kreistag hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kreistagswahl zu beschließen.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen

Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

  • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
  • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde
Kosten NULL
Verfahrensablauf

Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt: Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

  • Zählung der Wählerinnen und Wähler
  • Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken) - Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
  • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
  • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
  • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
  • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

Bearbeitungsdauer

Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest

Fristen

  • Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände.
  • Wenn dem Kreiswahlleiter die Ergebnisse aller Wahllokale des Kreises vorliegen, erfolgt die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter des Kreises.
  • Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises möglichst bald nach dem Wahltag.

Formulare

Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wahlamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-404
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1152
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wahlergebnisse
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10143
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit