Leika

#LeiKa-ID 3275
Daten Leika Referenz lebenspartnerschaftsurkunde0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 12:28:51
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 61 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__61.html]
Gesetze Personenstandsgesetz
Gesetzeskürzel PStG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
LeiKa-ID 99079003012000
Beschreibung das registerführende Standesamt stellt Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
Beschreibung bürgernahem Sprache

Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

Begriffe Im Kontext Lebenspartnerschaft, Urkunde, Nachweis
Informationen Kurztext

Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

  • Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Sie enthält folgende Angaben:

  1. Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor
  2. Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
  3. Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
  4. Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
  5. gegebenenfalls die Auflösungsvermerke

  • Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Teaser NULL
Volltext

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 8

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.


 

Beantragung per Post:

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname
  2. Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
  3. wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

 

Online-Beantragung:


Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Bearbeitungsdauer

2 - 5 Tage

Fristen

keine

Formulare

Lebenspartnerschaftsurkunde

Weiterfuehrende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Hinweise und Besonderheiten

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten NULL
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt NULL
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt NULL
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Eheschließung
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10028
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 02.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess Vorgelegt
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit