Leika

#LeiKa-ID 3295
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 16:09:10
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 17 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)

Gesetze

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)

Gesetzeskürzel BestG NRW
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Leichenpass
LeiKa-ID 99101003000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Sobald ein Leichnam aus Deutschland ausgeführt werden soll, benötigt man dazu einen Leichenpass der Ordnungsbehörde.
Begriffe Im Kontext Feuerbestattung, Bestatter, Beerdigung, Leichenhalle, Leichenpass, Leichenaufbewahrung, Feuerbestattungsgesetz, Leichenausgrabung, Leiche, Bestattungsinstitut, Leichenwesen, Leichenwagen, Seebestattung, Leichenüberführung, Überführung, Beerdigungsinstitut, Bestattung, Leichenverordnung
Informationen Kurztext

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig.

Teaser NULL
Volltext

Nach § 17 Abs. 1 Bestattungsgesetz NW sind Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird auf Antrag von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt. Für die Ausstellung des Leichenpasses müssen der Ordnungsbehörde bestimmte Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden (siehe unter "Unterlagen").

Unterlagen

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

  • zustellfähige Anschrift des Bestattungsinstitutes, welches den Transport ausführt;
  • die Beförderungsweise (z.B. Leichenwagen, Leichenwagen und Flugzeug);
  • den Transportweg (z.B. Abflughafen-Ankunftsflughafen-Beerdigungsort oder Abfahrtsort-Grenzübergang-Beerdigungsort).

Dem Antrag sind darüber hinaus noch folgende Urkunden/Bescheinigungen beizufügen:

  • die Todesbescheinigung (Totenschein);
  • die Bestätigung über die Anmeldung des Sterbefalles beim Standesamt (Sterbeurkunde);
  • eine Bescheinigung über eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder die Freigabeerklärung der für den Sterbefall zuständigen Staatsanwaltschaft;
  • eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung des Leichnams.

Voraussetzungen Wird der Antrag vollständig gestellt, wird der Leichenpass ausgestellt.
Kosten Pro Leichenpass 25,00 €
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer Der Leichenpass wird unmittelbar nach Antragstellung ausgestellt und ausgehändigt. Es wird jedoch um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Übersendung der erforderlichen Unterlagen gebeten.
Fristen keine
Formulare Der Antrag kann formlos (per Mail, Fax oder Post) oder persönlich gestellt werden.
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Ordnungsamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1322
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Leichenpass
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Tod
Themenfeld Gesundheit
Online Dienste OZG-Leistung Leichenpass: Leika-Leistung Leichenpass (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Standesamt, Gesundheitsamt, Friedhofsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Leichenpass: OZG-Leistung Leichenpass: Leika-Leistung Leichenpass
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10604
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.10.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.02.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 30.06.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.09.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit