Leika

#LeiKa-ID 3311
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 11.05.2022 12:26:54
LeiKa Typ 1, 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Bundeskindergeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz
Gesetzeskürzel SGB II, SGB XII, BKGG, AsylbLG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung
LeiKa-ID 99107032148000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket oder BuT. Damit haben sie eine faire Chance am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilzunehmen.

Begriffe Im Kontext Bildung und Teilhabe (BuT), Bildungspaket, Stellwerk
Informationen Kurztext

Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilnehmen können, können sie Zuschüsse erhalten für:

  • Schulbedarf
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben
  • Ausflüge der Schulen und Kitas
  • Mehrtägige Klassen- und Ausflugsfahrten in Schule und Kita
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung
Teaser NULL
Volltext

Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen

Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket genannt. Damit haben auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine faire Chance am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilzuhaben.

Folgende Leistungen können Kinder und Jugendliche erhalten, wenn sie oder ihre Eltern Empfänger der nachfolgenden Leistungen sind:

  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II)
  • Empfänger/innen von Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII)
  • Empfänger/innen des Kinderzuschlags (Bundeskindergeldgesetz)
  • Empfänger/innen von Wohngeld (Wohngeldgesetz)
  • Empfänger/innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

Schulbedarf

  • Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/in einer allgemeinen oder einer berufsbildenden Schule.
  • aktuelle Leistung aus dem Bildungspaket: Auszahlung eines Betrages in Höhe von 130,- € jeweils im August und 65,- € im Februar jedes Jahres (insgesamt 195.- € pro Schuljahr).

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

  • Voraussetzung: Ihr Kind nimmt regelmäßig an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Kita, Schule oder einer OGS teil.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Es werden die entstehenden Aufwendungen der Mittagsverpflegung in o.g. Einrichtungen übernommen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben

  • Voraussetzung: Ihr Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ist Mitglied in einem Verein aus den Bereichen Sport, Spiel, Kunst, Kultur/Geselligkeit oder nimmt an vergleichbaren, angeleiteten kulturellen Aktivitäten (z.B. Musikschule) oder an von Pädagogen begleiteten Freizeiten teil.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Kinder und Jugendliche erhalten pauschal 15,00 € monatlich.

Ausflüge der Schulen und Kitas

  • Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule bzw. besucht eine Kindertagesstätte. Der Ausflug erfolgt nach allgemeinem Schulrecht. Eine Bescheinigung der Schule/Kita über die Kosten für den Ausflug liegt vor.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Ausflugskosten.

Mehrtägige Klassen-und Ausflugsfahrten

  • Voraussetzung: Ausflüge der Schulen und Kitas.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Klassenfahrt einschließlich Ausgaben, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit der Fahrt stehen (z.B. Eintrittsgelder für Museen, Leihgebühren für eine Skiausrüstung etc.). Von den Leistungen ausgenommen ist das Taschengeld.

Lernförderung

  • Voraussetzung: Ihr Kind besucht eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (ohne Ausbildungsvergütung) und hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Die schulischen Angebote ergänzender Lernförderung sind ausgeschöpft oder es fehlt ein entsprechendes Angebot.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem konkreten Umfang der benötigten Lernförderung und den ortsüblichen Sätzen.

Schülerbeförderung

  • Voraussetzung: Ihr Kind ist unter 25. Jahre und Schüler/Schülerin einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule. Die Entfernung zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule (für den gewünschten Schulabschluss ) ist größer als: 2 km Klasse 1 - 4 (Primarstufe), 3,5 km Klasse 5 -10 (Sekundarstufe I), 5 km ab Klasse 11 (Sekundarstufe II). Die Kosten werden nicht durch Dritte übernommen und die Kosten können aus eigenen Mitteln nicht beglichen werden.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme des Eigenanteils. Dieser muss berechnet werden.

Sie haben noch Fragen oder finden, dass das viel zu viel Text ist? Dann machen Sie es kurz und einfach und nehmen Kontakt zum Stellwerk Hilden auf. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Stellwerk beraten Sie gern umfassend zu dem Thema. Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Ihre Anträge im Stellwerk Hilden stellen.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) können Anträge auf Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Mettmann-aktiv stellen: Jobcenter Mettmann-aktiv Geschäftsstelle Hilden
Hochdahler Str. 14
40721 Hilden Tel.: 02104-14163-0.

Unterlagen
  • Antragsformular 
  • Bescheid Grundsicherung
  • Bescheid Wohngeld
  • Bescheid Kinderzuschlag oder
  • Bescheid von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Montags nur nach Absprache.
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitags nur nach Absprache.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt But@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1599
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Sozialamt, Jugendamt, Landschaftsverbände, Jobcenter
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
OZG Umsetzungsprojekte Bildung und Teilhabe (BuT): OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10088
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.07.2020 00:00:00
Konzeption NRW 10.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 03.01.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 16.05.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.06.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.06.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess Freigegeben
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen