| #LeiKa-ID | 3312 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 19.07.2021 08:17:16 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | |
| Gesetze | Asylbewerberleistungsgesetz |
| Gesetzeskürzel | AsylbLG |
| Rechtsbehelf | Widerspruch, Anfechtungsklage |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz |
| LeiKa-ID | 99107029000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. |
| Begriffe Im Kontext | Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerber, AsylbLG, Baby-Erstausstattung, Behandlungsschein, Dolmetscherkosten, Einwanderung, Flüchtlinge, Geburt, Grundleistungen, Geldleistung, Lebensunterhalt, Mietrückstände, Migration, Nebenkosten, notwendiger Bedarf, notwendiger persönlicher Bedarf, Sachleistung, Schwangerschaft |
| Informationen Kurztext |
|
| Teaser | NULL |
| Volltext | Wenn Sie keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich im Bundesgebiet aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannten Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Sonstigen Leistungen. Die Grundleistungen decken den notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das heißt zum Beispiel Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsgüter. Außerdem sind Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf möglich, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern soll. Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt ergänzen zusätzlich Mehrbedarfe für werdende Mütter. Das kann zum Beispiel Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung sein. Die Sonstigen Leistungen richten sich insbesondere an spezielle Fälle. Das können besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für Bedürfnisse von Kindern sein, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe für behinderte Kinder. Auch möglich sind Leistungen bestimmte Dolmetscherkosten und Kosten für die Beschaffung eines Passes. Die Leistungen sind möglich, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht oder nicht ausreichend ist und Sie keine Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie nicht allein wohnen, werden die Einkünfte von Familienmitgliedern, mit denen Sie zusammenwohnen, berücksichtigt. Als Familienmitglieder gelten in diesem Zusammenhang Ihr Lebenspartner oder Ehegatte, beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ehegattin, sowie (minderjährige) Kinder. |
| Unterlagen |
Ggf. leistungsbezogene Nachweise:
|
| Voraussetzungen | Sie kommen aus einem Drittstaat und haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und Sie halten sich im Bundesgebiet auf. Sie erfüllen eines der folgenden Kriterien
Sie haben Ihr Einkommen und Vermögen, über welches Sie verfügen können,
aufgebraucht oder dieses ist nicht ausreichend zur Sicherstellung des
Lebensunterhalts. Wenn Sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind, stehen Sie zur
Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung.
Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGBII) oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
|
| Kosten | NULL |
| Verfahrensablauf | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können formlos beantragt
werden. Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt
Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid
von Ihrer zuständigen Behörde.
Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen
Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
In beiden Fällen enthält der Bescheid die Ursachen der
Entscheidung. Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitzuteilen. |
| Bearbeitungsdauer | Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. |
| Fristen | Die von der zuständigen Behörde für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen die zuständige Behörde wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern. Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind. |
| Formulare | Formloser Antrag |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitzuteilen. Sollten Sie dies nicht machen, kann die Auszahlung der Leistungen gestoppt werden. |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl |
| Öffnungszeiten | Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr |
| Straße | Herderstraße |
| Hausnummer | 33-35 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslininen: 03 / Haltestelle: Auf dem Sand |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | asyl@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-15671 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1000 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen |
| Themenfeld | Arbeit & Ruhestand |
| Online Dienste | OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Reifegrad: 3) |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde |
| Regelungskompetenz | |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration |
| OZG Umsetzungsprojekte | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10266 |
| Umsetzungsstatus NRW | Umsetzung NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.09.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.12.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.11.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.08.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.08.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | 01.08.2022 00:00:00 |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |