Leika

#LeiKa-ID 3661
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 18.03.2021 14:55:32
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 7 Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz

Gesetze

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG)

Gesetzeskürzel

LImschG

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Brauchtumsfeuer
LeiKa-ID 99063010000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

Begriffe Im Kontext Verbrennungen auf privatem Grund, Schadstoffbelastung, Umwelttelefon, Qualm, Rauch, Brauchtumsfeuer, Gartenfeuer, Feuer auf privatem Grund, Geruchsbelästigung, Martinsfeuer
Informationen Kurztext

Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Die Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von diesem Verbot erteilen (z.B. für Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer).
Das Verbrennen/Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Entsorgung (z.B. Grünschnitt aus dem Garten) ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen können hierzu nicht erteilt werden.

Teaser NULL
Volltext

Grundsätzlich ist nach § 7 Absatz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben nach § 7 Absatz 1 Satz 2 LImschG prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen vom generellen Verbot des § 7 Absatz 1 LImschG bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Martinsfeuers dar.

In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden. 

Unterlagen

Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben:

  • zustellfähige Anschrift des Veranstalters, Tel.Nr. für Rückfragen
  • Anlass für das Feuer
  • Ort, Datum und Dauer des Feuers
  • erwartete Personenzahl
  • geplante Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Einfriedung Brandplatz, Brandwache Feuerwehr, Feuerlöscher)

Voraussetzungen

Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. 

Für private kleine Feuer auf Privatgrundstücken (sog. Wohlfühlfeuer) werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Das Verbrennen/Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Entsorgung (z.B. Grünschnitt aus dem Garten) ist grundsätzlich untersagt.

Kosten

Brauchtumsfeuer werden in der Regel gebührenfrei genehmigt (wg. kultureller Zwecke). Andere Feuer werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

5-7 Werktage

Fristen

Antragstellung mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Durchführung.

Formulare

formloser Antrag

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Ordnungsamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1322
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Brauchtumsfeuer
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltung durchführen
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Feuerwehr, Umweltamt
Regelungskompetenz Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Brauchtumsfeuer: OZG-Leistung Brauchtumsfeuer: Leika-Leistung Brauchtumsfeuer
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10147
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.10.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.03.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 08.11.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 04.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 02.05.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit