Leika

#LeiKa-ID 3675
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 07.05.2021 15:20:41
LeiKa Typ 5
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§§ 45, 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

Gesetze

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

Gesetzeskürzel

StVO 

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
LeiKa-ID 99108011000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Parkplatz für einen Umzug freihalten.

Begriffe Im Kontext Haltverbotszone, Parkplatzabsperrung für Umzug, Parkfläche, Halteverbotszone, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Reservierung Parkplatz, Möbellieferung
Informationen Kurztext

Für das Beladen und Entladen beim Umzug können Privatpersonen oder Unternehmen für das Umzugsfahrzeug eine Halteverbotszone bei der Ordnungsbehörde beantragen. Die Halteverbotsschilder müssen spätestens 72 Stunden vor deren Wirksamkeit aufgestellt werden und den Vorgaben der StVO entsprechend (keine selbst gemalten Schilder oder Absperrungen mit Flatterband o.ä.). Ohne eine solche Genehmigung der Ordnungsbehörde dürfen keine Parkplätze reserviert werden.

Teaser NULL
Volltext

Es besteht die Möglichkeit, eine Haltverbotsstrecke für das Umzugsfahrzeug bei der Ordnungsbehörde zu beantragen, damit vor dem alten und/oder neuen Wohnsitz ein Abstellort für das Fahrzeug sichergestellt bzw. das Be- und Entladen des Fahrzeuges bequemer möglich ist. Auch wenn der Einsatz eines Lastenaufzuges o.ä. geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 72 Stunden vor der Wirksamkeit aufgebaut werden. Die Beschilderung muss den Vorgaben der StVO (Zeichen StVO 283) entsprechen, darf also nicht aus Flatterband und/oder selbst gestalteten Schildern bestehen, und muss ein Zusatzschild mit der Dauer der Wirksamkeit aufweisen. Für die Beschilderung ist der Genehmigungsnehmer selbst verantwortlich. Die Stadt Hilden stellt keine Schilder zur Verfügung.

Unterlagen

Der Antrag kann formlos per Mail, Fax oder Post gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • zustellfähige Anschrift des Antragsteller, Tel.Nr. für Rückfragen;
  • Größe/Art und Kennzeichen (sofern bekannt) des Umzugsfahrzeuges;
  • benötigter Platzbedarf und Bezeichnung der Örtlichkeit (z.B. 3 Parkbuchten vor Musterstr. Nr. 99);
  • Datum und zeitlicher Rahmen des Umzuges;
  • Angaben zu einem möglichen weiteren Platzbedarf (z.B. für einen Lastenaufzug).

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn verkehrliche oder ordnungsbehördliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Reservierung öffentlicher Flächen für die eigenen Zwecke ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Kosten

Für jede beantragte Örtlichkeit 30,00 € pro Tag.  Die Genehmigung ist nur für maximal 3 zusammenhängende Tage möglich.

Verfahrensablauf

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen nach Antragstellung die Genehmigung zum Aufstellen der Haltverbotsschilder. Die Genehmigung enthält Auflagen, welche die Art der Schilder, die Aufstellung der Beschilderung und die Sicherung der Arbeitsstelle betreffen. Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen Sie die (selbst beschafften) Verkehrszeichen aufstellen.

Bearbeitungsdauer ca. 5-7 Arbeitstage
Fristen

Antragstellung mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungszeitraum. 

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Ordnungsamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1326
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltungen
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Verkehr
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Verkehr
OZG Umsetzungsprojekte Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen: OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10348
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 15.10.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 10.01.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 10.01.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit