| #LeiKa-ID | 3675 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 07.05.2021 15:20:41 |
| LeiKa Typ | 5 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | §§ 45, 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
| Gesetze | Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
| Gesetzeskürzel | StVO |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone |
| LeiKa-ID | 99108011000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Parkplatz für einen Umzug freihalten. |
| Begriffe Im Kontext | Haltverbotszone, Parkplatzabsperrung für Umzug, Parkfläche, Halteverbotszone, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Reservierung Parkplatz, Möbellieferung |
| Informationen Kurztext | Für das Beladen und Entladen beim Umzug können Privatpersonen oder Unternehmen für das Umzugsfahrzeug eine Halteverbotszone bei der Ordnungsbehörde beantragen. Die Halteverbotsschilder müssen spätestens 72 Stunden vor deren Wirksamkeit aufgestellt werden und den Vorgaben der StVO entsprechend (keine selbst gemalten Schilder oder Absperrungen mit Flatterband o.ä.). Ohne eine solche Genehmigung der Ordnungsbehörde dürfen keine Parkplätze reserviert werden. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Es besteht die Möglichkeit, eine Haltverbotsstrecke für das Umzugsfahrzeug bei der Ordnungsbehörde zu beantragen, damit vor dem alten und/oder neuen Wohnsitz ein Abstellort für das Fahrzeug sichergestellt bzw. das Be- und Entladen des Fahrzeuges bequemer möglich ist. Auch wenn der Einsatz eines Lastenaufzuges o.ä. geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 72 Stunden vor der Wirksamkeit aufgebaut werden. Die Beschilderung muss den Vorgaben der StVO (Zeichen StVO 283) entsprechen, darf also nicht aus Flatterband und/oder selbst gestalteten Schildern bestehen, und muss ein Zusatzschild mit der Dauer der Wirksamkeit aufweisen. Für die Beschilderung ist der Genehmigungsnehmer selbst verantwortlich. Die Stadt Hilden stellt keine Schilder zur Verfügung. |
| Unterlagen | Der Antrag kann formlos per Mail, Fax oder Post gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
|
| Voraussetzungen | Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn verkehrliche oder ordnungsbehördliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Reservierung öffentlicher Flächen für die eigenen Zwecke ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. |
| Kosten | Für jede beantragte Örtlichkeit 30,00 € pro Tag. Die Genehmigung ist nur für maximal 3 zusammenhängende Tage möglich. |
| Verfahrensablauf | Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen nach Antragstellung die Genehmigung zum Aufstellen der Haltverbotsschilder. Die Genehmigung enthält Auflagen, welche die Art der Schilder, die Aufstellung der Beschilderung und die Sicherung der Arbeitsstelle betreffen. Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen Sie die (selbst beschafften) Verkehrszeichen aufstellen. |
| Bearbeitungsdauer | ca. 5-7 Arbeitstage |
| Fristen | Antragstellung mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungszeitraum. |
| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten. |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten |
| Öffnungszeiten | Offene Sprechzeiten Telefonische Erreichbarkeit |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | Ordnungsamt@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | Ja |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-608 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | Ja |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1326 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Veranstaltungen |
| Themenfeld | Unternehmensführung & -entwicklung |
| Online Dienste | OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3) |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde |
| Regelungskompetenz | Land, Kommunal |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Verkehr |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Verkehr |
| OZG Umsetzungsprojekte | Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen: OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Digitales Bürgerbüro Paderborn |
| OZG-ID | 10348 |
| Umsetzungsstatus NRW | Inbetriebnahme NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.04.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.08.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 15.10.2020 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 10.01.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 10.01.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |