Leika

#LeiKa-ID 3681
Daten Leika Referenz itterpass0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 08.02.2022 12:05:20
LeiKa Typ 5
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Pass für Geringverdiener
LeiKa-ID 99107027000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Einkommensschwache Menschen in Hilden können einen Pass (den sogenannten "Itter-Pass") erhalten, mit dem zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen möglich sind.

Begriffe Im Kontext Rabatt, Vergünstigung, Ermäßigung, Geringe Einkünfte, Geringverdiener, Sozialpass, Stadtausweis, Stadtpass, Itterpass, Soziale Hilfen
Informationen Kurztext

Wenn Sie Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGBXII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind, erhalten Sie den Itter-Pass unmittelbar im Amt für Soziales und Wohnen. 

Wer Wohngeldleistungen bezieht und mindestens 15 Jahre alt ist, erhält den Itter-Pass auf Antrag im Amt für Soziales und Wohnen unter Vorlage des aktuellen Wohngeldbescheides.

Teaser NULL
Volltext

Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält einen eigenen Itterpass. Dieser ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.

Der Itterpass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, kann aber anschließend erneut beantragt werden. Sollten während des laufenden Bewilligungszeitraumes die Sozialleistungen eingestellt werden, entfällt Ihr Anspruch auf Vergünstigung nach diesem Itterpass. Bitte geben Sie dann Ihren Itterpass zurück.

Unterlagen
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
  • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten
  • Sofern Sie keine der genannten Leistungen erhalten: Einkommensnachweise der antragstellenden Person(en)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen

Erhalt des Itter-Passes über die Stadtverwaltung Hilden:

  • Wenn Sie Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGBXII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind
  • Wenn Sie Wohngeldleistungen beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind (Erhalt auf Antrag bei der Stadtverwaltung Hilden unter Vorlage des aktuellen Wohngeldbescheides).

Beantragung beim Jobcenter ME-aktiv:

  • Wer Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II) bezieht und mindestens 15 Jahre alt ist, kann den Itter-Pass beim Jobcenter ME-aktiv beantragen.

Bitte fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Leistungsbescheid bei. Das Jobcenter ME-aktiv leitet Ihren Antrag an das zuständige Amt der Stadtverwaltung Hilden weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihren Itter-Pass.

Kosten Die Erteilung des Itter Passes ist kostenfrei.
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer Nach Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Ausstellung und Zusendung des Itter Passes.
Fristen NULL
Formulare

Itterpass-Antrag

Vergünstigungskatalog


Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag       09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag   15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt sozialhilfe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt NULL
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bescheinigung für Geringverdiener
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt, Wohngeldamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Geringverdiener & Seniorenpass & Familienpass: OZG-Leistung Bescheinigung für Geringverdiener: Leika-Leistung Pass für Geringverdiener
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10083
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 19.11.2020 00:00:00
Konzeption NRW 04.01.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.03.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 20.06.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 30.06.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 30.06.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit