Leika

#LeiKa-ID 3700
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.10.2020 13:39:09
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Gesetze Personalausweisgesetz
Gesetzeskürzel PAuswG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 NULL
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Personalausweis
LeiKa-ID 99008001000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Jede Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Dies muss persönlich erfolgen. In Hilden ist das Bürgerbüro zuständig.
Begriffe Im Kontext Onlinetermin, Online-Termin
Informationen Kurztext
  • Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
  • Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
  • Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
  • Ausnahme:
    Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
  • Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
    Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
  • Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.
  • Online-Funktion:
    - Ab vollendetem 16. Lebensjahr ist Nutzung der Online-Funktion des Ausweises möglich
    - An vielen Stellen ist es möglich sich per Smartphone oder Kartenlesegerät online auszuweisen, z.B. zur KFZ-Zulassung, Rentenauskunft oder (bald) elektronischen Wohnsitzanmeldung
    - Alle Informationen im Personalausweisportal
    Teaser NULL
    Volltext NULL
    Unterlagen
    • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von lizensierten Fotografen erstellt und digital übermittelt oder im Bürgerbüro im Rahmen der Antragstellung gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 € erstellt werden. Eine Übersicht der in Hilden lizensierten Fotografen finden Sie hier: zur Übersicht
    Voraussetzungen

    • Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind. 
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Hauptwohnsitzgemeinde hat der Ausstellung des Ausweises durch eine nicht-zuständige Behörde zuzustimmen. 

    Kosten
    • EUR 46,00 ab dem 07.02.2026 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
    • EUR 27,60 ab dem 07.02.2026 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis 
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde 
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland, sowie bei Ausstellung durch Inlandsbehörden für im Ausland lebende Deutsche
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
    Verfahrensablauf

    • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
    • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. 
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Im Hildener Bürgerbüro können Sie Onlinetermine vereinbaren, für die Abholung des Personalausweises benötigen Sie in der Regel keinen Termin.

    Bearbeitungsdauer

    • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können.
    • Die Bearbeitungszeit liegt bei der Bundesdruckerei und kann von der Stadt Hilden nicht beeinflusst werden.

    Fristen

    • Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
      Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. 
    • Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.
      Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Formulare NULL
    Weiterfuehrende Informationen NULL
    Hinweise und Besonderheiten

    der Personalausweis kann nur in persönlicher Vorsprache beantragt werden.

    Online-Funktion:

    Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises möglich. Mit dieser Funktion kann man sich an vielen Stellen bequem per Smartphone oder Kartenlesegerät online ausweisen. Beispiele dafür sind die KFZ-Zulassung, die Rentenauskunft oder künftig auch die elektronische Wohnsitzanmeldung. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Personalausweisportal.

    Interne Information NULL
    Behörde Stadt Hilden
    Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

    Straße Am Rathaus
    Hausnummer 1
    PLZ 40721
    Ort Hilden
    OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
    Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
    Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
    Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen 1
    Zentraler Fax Kontakt NULL
    Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen 0
    Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
    Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen 0
    Ansprechpartner im Portal anzeigen 0
    Intern Stand Bearbeitet
    Intern Status Freigabe Final
    OZG Leistung Personalausweis
    Status offline (noch nicht in Betrieb)
    Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
    Lage Querschnitt Bürger
    Themenfeld Querschnitt
    Online Dienste NULL
    Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
    Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
    Regelungskompetenz Bund, Land
    Regelungskompetenz Fachlichkeiten NULL
    Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
    Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
    Stichwörter NULL
    Ministerien Land Ministerium des Innern
    OZG Umsetzungsprojekte Personalausweis: OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Personalausweis
    Veröffentlichte Umsetzungsprojekte NULL
    OZG-ID 10119
    Umsetzungsstatus NRW zurückgestellt
    Vorbereitung NRW NULL
    Konzeption NRW NULL
    Umsetzung NRW NULL
    Pilotierung NRW NULL
    Start Roll-Out NRW NULL
    Start Bundesweiter Roll-Out NULL
    FIM Typ Beschreibung NULL
    FIM Status Beschreibung In Arbeit
    FIM Typ Stammdatenfelder NULL
    FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
    FIM Typ Stammprozess NULL
    FIM Status Stammprozess In Arbeit
    FIM Typ Referenzdatenfelder NULL
    FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
    FIM Typ Referenzprozess NULL
    FIM Status Referenzprozess In Arbeit