Leika

#LeiKa-ID 3717
Daten Leika Referenz personalausweis0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.10.2020 13:39:09
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Links
Gesetze Personalausweisgesetz
Gesetzeskürzel PAuswG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Personalausweis Meldung
LeiKa-ID 99008001014000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache NULL
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext
  • Personalausweis Meldung
  • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises zu melden:
    • Änderung der personenbezogenen Daten (Ausnahme: Anschrift, Körpergröße)
    • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig:
    • bei Datenänderung (z.B. Name) jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
    • bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt) oder Polizei
Teaser

Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

Volltext

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

  • Namensänderungen
  • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
  • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
  • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
  • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
  • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Unterlagen

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

  • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
  • biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Kosten

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fristen

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Formulare Verlustanzeige
Weiterfuehrende Informationen
Links
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Personalausweis
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Personalausweis: OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Personalausweis Meldung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10119
Umsetzungsstatus NRW zurückgestellt
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit