Leika

#LeiKa-ID 3822
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:01:00
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetze Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetzeskürzel KrWG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Problemstoffe
LeiKa-ID 99001008000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Problemstoffe (Schadstoffe) dürfen nicht im Hausmüll (Graue/Schwarze Tonne) entsorgt werden, da sie die Gesundheit und/ oder die Umwelt gefährden können. Zu bestimmten Zeiten können Sie Schadstoffe am zentralen Bauhof abgeben.

Begriffe Im Kontext Schadstoffrückgabe, Problemstoffe, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Imprägniermittel, Pflanzenschutzmittel, Fotochemikalien, Entkalker, Entroster, Sanitärreiniger, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Kondensatoren, Quecksilberthermometer, nicht entleerte Spraydosen, Altmedikamente, Schadstoffe
Informationen Kurztext

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Teaser NULL
Volltext

Schadstoffhaltige Abfälle sind zum Beispiel:
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Imprägniermittel, Pflanzenschutzmittel, Fotochemikalien, Entkalker, Entroster, Sanitärreiniger, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Kondensatoren, Quecksilberthermometer, nicht entleerte Spraydosen, Altmedikamente, Batterien, usw.

Aus Kapazitätsgründen werden am Schadstoffmobil nur haushaltsübliche Kleinmengen aus Hildener Privathaushalten angenommen.

  • max. 10 Leuchtstoffröhren
  • max. 2 Großgebinde / Farbeimer bis 15 Liter
  • Wand-, und Dispersionsfarben vorher aushärten lassen

Sammeln Sie Schadstoffreste sicher und in Originalverpackungen z.B. in einer Kiste oder Plastikbox und bringen diese zum Schadstoffmobil auf den Zentralen Bauhof.

Schadstoffe werden jeden Samstag in der Zeit von 08.00 bis 13.30 Uhr beim zentralen Bauhof entgegengenommen.

Akkus, Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen können auch täglich zu den Wertstoffannahmezeiten auf dem Bauhof abgegeben werden.

Unterlagen Abfallpass (im Abfallkalender enthalten) und Ausweisdokument
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99001008004000

https://www.hilden.de/sv_hilden/Sch%C3%B6ner%20wohnen/Bauen%20und%20Wohnen/Abfallwegweiser/Schadstoffsammlung/

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur Annahme von Wertstoffen auf dem Hildener Wertstoffhof:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (u.a. Abfallberatung):
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Straße Auf dem Sand
Hausnummer 31
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: O3 / Haltestelle: Auf dem Sand
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Abfallberater@Hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1722
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Abfallentsorgung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Problemstoffe (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtkasse, Steueramt, Entsorgungsbetriebe
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10110
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Vorgelegt
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit