| #LeiKa-ID | 39 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 10.12.2020 15:01:42 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | § 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) |
| Gesetze | Gesetz über das Wohnungseigentum und das
Dauerwohnrecht |
| Gesetzeskürzel | Wohnungseigentumsgesetz - WEG |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Abgeschlossenheitsbescheinigung |
| LeiKa-ID | 99012002000000 |
| Beschreibung | Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienen-den Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht). Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen |
| Begriffe Im Kontext | NULL |
| Informationen Kurztext | Soll ein Gebäude in Wohnungs- und
Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung,
dass die einzelnen Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume oder
Garagenstellplätze nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in
sich abgeschlossen sind. Ein Antrag, der zurzeit nicht online gestellt werden kann, ist erforderlich. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der
Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in
Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer
Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können. Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das
Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. |
| Unterlagen |
Die Pläne (Aufteilungspläne) dürfen das Format DINA 3 nicht übersteigen. |
| Voraussetzungen | Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören (z.B. Keller, Abstellraum).Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. |
| Kosten | Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt:
|
| Verfahrensablauf | Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einer Architektin/einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit dem Antragsformular vor. Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans. Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich. |
| Bearbeitungsdauer | In der Regel einen Monat nach Vollständigkeit des Antrages. |
| Fristen | NULL |
| Formulare | Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | bauaufsicht@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Bauen & Immobilien |
| Themenfeld | Bauen & Wohnen |
| Online Dienste | OZG-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum: Leika-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum: Leika-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum: Leika-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum: Leika-Leistung Abgeschlossenheitsbescheinigung (Reifegrad: 1) |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| OZG Umsetzungsprojekte | |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Digitales Bürgerbüro Paderborn |
| OZG-ID | 10514 |
| Umsetzungsstatus NRW | |
| Vorbereitung NRW | |
| Konzeption NRW | |
| Umsetzung NRW | |
| Pilotierung NRW | |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |