Leika

#LeiKa-ID 3960
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 30.03.2021 11:14:52
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Gesetze Gewerbeordnung
Gesetzeskürzel GewO
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Reisegewerbe
LeiKa-ID 99050023000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wer ein Gewerbe betreibt und außerhalb der Niederlassung Waren und Lieferungen verkauft, vertreibt oder ankauft, muss hierfür eine sogenannte Reisegewerbekarte beantragen.

Begriffe Im Kontext Wandergewerbe, Gewerbekarte, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbe, Schausteller, mobile Schankwirtschaft
Informationen Kurztext

Eine gewerbetreibende Person, die außerhalb einer Niederlassung Waren und Lieferungen verkauft, vertreibt oder ankauft, muss hierfür eine Reisegewerbekarte beantragen.

Die Reisegewerbekarte muss immer am Wohnort beantragt werden, und ist in ganz Deutschland gültig.
Eine Reisegewerbekarte erhält die Antragstellerin oder der Antragssteller nur, wenn dieser seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweist. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit sind einige Unterlagen vorzulegen.
Eine Reisegewerbekarte kann befristet wie auch unbefristet erteilt werden.

Teaser NULL
Volltext

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben:

  • Waren feilbietet (verkauft)
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft
  • Leistungen anbietet
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, zum Beispiel Händlerin oder Händler auf einem Trödelmarkt, Jahrmarkt, mobiler Imbisswagen usw.

Hierzu wird eine Reisegewerbekarte genötigt.

Die Genehmigungsbehörde kann eine Reisegewerbekarte aus unterschiedlichen Gründen befristen (die Befristungsdauer wird im Einzelfall festgelegt) oder mit Auflagen versehen.

Soll eine befristete Reisegewerbekarte auf "unbefristet" umgestellt werden, muss die Karteninhaberin oder der Karteninhaber vier Wochen vor Ablauf der Karte eine Antrag auf Umstellung stellen. Hierbei ist erneut die Zuverlässigkeit der Inhaberin oder des Inhabers der Karte zu prüfen und Unterlagen vorzulegen.

Alle Änderungen der Tätigkeit, der Anschrift oder persönlicher Daten des Karteninhabers sind der Genehmigungsbehörde zu melden.

Unterlagen
  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei Ausländern oder Staatenlosen auch die Aufenthaltsgenehmigung)
  • Führungszeugnis nach Belegart 0
  • Für juristische Personen: einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
  • Für Vereine: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
  • für juristische Personen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
Voraussetzungen NULL
Kosten

Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14 gültig ab 01.01.2020

  • 450,00 € unbefristete Erlaubnis
  • 150,00 € auf zwei Jahre befristete Erlaubnis
  • 350,00 € Verlängerung einer befristeten Erlaubnis in eine unbefristete Erlaubnis
  • 600,00 € Schaustellergewerbe
  • 600,00 € Reisegastronomie
  • 85,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zum Feilbieten von Waren (ohne Reisegewerbekarte), gelegentlich von Messen, Märkten usw. (wenn nicht festgesetzt) oder aus besonderem Anlass (z.B. Weihnachtsbaumverkauf, wenn nicht selbstgewonnen in der Forstwirtschaft)
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von dem Verbot der Ausübung des Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen im Einzelfall von den Verboten des § 56 Abs. 1 GewO
  • 100,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO
  • 150,00 € Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderungen oder Ergänzungen bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • 250,00 Euro Rücknahme oder Widerruf der Reisegewerbekarte

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1336
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Reisegewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Reisegewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Reisegewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Reisegewerbe (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Reisegewerbe (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Reisegewerbe: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Reisegewerbe
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10294
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 08.01.2020 00:00:00
Konzeption NRW 04.01.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.03.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 22.11.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 22.11.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit