Leika

#LeiKa-ID 4173
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 11.06.2021 06:09:58
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Gesetze

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Gesetzeskürzel

SchfkVO

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Schülerbeförderung
LeiKa-ID 99088011000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Schülerbeförderung, Erstattung von Kosten der Schülerbeförderung

Begriffe Im Kontext Schülerfahrkostenverordnung, Schülerbeförderung, Zuständigkeit, Schulträger, Schulträgerprinzip, Kostenträger, Antrag, Antragsformular, Bewilligungszeitraum, Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerzeitkarten, Schoko-Ticket, Schülerspezialverkehr, Beförderung mit Privatfahrzeugen, Schulamt
Informationen Kurztext

Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer städtischen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten.

Teaser

Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer städtischen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir den Schülerinnen und Schülern, die eine städtische Schule besuchen, die notwendigen Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln (gegebenenfalls auch mit privaten Fahrzeugen).

Im Regelfall können Sie als Schülerin oder Schüler einer städtischen Schule von der Rheinbahn eine Fahrkarte (Schoko-Ticket) zur Nutzung von Bus und Bahn erhalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen (siehe Voraussetzungen) können wir diese Kosten oder andere anfallende Kosten (z.B. für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs) erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie für das erste minderjährige Kind ein Eigenanteil von 14,00 € und für das zweite minderjährige Kind einen Eigenanteil von 7,00 € beibehalten.

Ihr erster Ansprechpunkt ist immer die Schule, auch wenn die Anträge in einigen Fällen von uns bearbeitet werden.

Unterlagen

Antragsformular

Voraussetzungen

Notwendige Fahrkosten entstehen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule (Unterrichtsort, z.B. HSU, Betriebspraktikum) folgende Länge übersteigt:

4173_Voraussetzungen

Als Unterrichtsort gilt auch der Ort des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU). Bei der Bestimmung der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden Besonderheiten wie z.B. Fremdsprachenangebote, Schwerpunktsetzungen und Ganztagsschulen allerdings nicht berücksichtigt. 

Alle Schüler und Schülerinnen des Helmholtz-Gymnasiums, die an der Kooperation mit dem Gymnasium Haan teilnehmen, erhalten ein Schoko-Ticket. Der Eigenanteil beträgt 14 EUR, sofern keine Geschwisterermäßigung vorliegt.

Unabhängig von der Länge des Schulwegs, kann ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung bestehen, wenn der Schüler nicht nur vorübergehend, sondern mehr als 8 Wochen 

  • aus gesundheitlichen Gründen oder 
  • wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung

ein Verkehrsmittel benutzen muss. In diesen Fällen können ggf. auch ein Spezialtransport via Taxi oder eine Wegstreckenentschädigung bewilligt werden. Der Nachweis ist in allen gesundheitlich begründeten Fällen durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, ggf. durch ein amtsärztliches Gutachten zu erbringen. 

Bitte informieren Sie sich in Ihrer jeweiligen Schule.

Kosten

Für die Antragstellung keine, Eigenanteil Schoko-Ticket

Verfahrensablauf

Den „Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten“ und den dazugehörigen Bestellschein der Rheinbahn AG erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat.  

Da das SchokoTicket auch zur Nutzung von sonstigen (privaten) Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt, wird von den Schülern/ Erziehungsberechtigten ein Eigenanteil erhoben. Dieser beträgt:

Eigenanteil_Schokoticket

Der Eigenanteil wird automatisch von der Rheinbahn eingezogen. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung auf dem Bestellformular zu erteilen.

Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und BKGG erhalten auf Antrag vom Jobcenter-Mettmann eine Erstattung des Eigenanteils für das ermäßigte Ticket. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Abbuchung (z.B. Kontoauszug) der Verkehrsgesellschaft beizufügen.

Der Eigenanteil kann bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Schulträger übernommen werden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen, der für städtische Schulen im jeweiligen Schulsekretariat oder im Rathaus (Schulverwaltung) erhältlich ist. Der Antrag auf Erstattung des Eigenanteils ist jährlich neu zu stellen.

Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben.

Für Praktikumsfahrten werden die Kosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten „Betriebspraktikum“. Sie erhalten diesen in Ihrem Schulsekretariat.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen

Fristen

Keine

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Schülerbeförderung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Schule
Themenfeld Bildung
Online Dienste OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schülerbeförderung / Digitales Schülerticket: OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Big Bird Westfalen, Digitalisierung von Prozessen im Bürgerservice (Kinder, Jugend und Familie), Das digitale Schülerticket
OZG-ID 10042
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.12.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung nicht vorgesehen
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Vorgelegt
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess Vorgelegt