| #LeiKa-ID | 4173 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 11.06.2021 06:09:58 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) |
| Gesetze | Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) |
| Gesetzeskürzel | SchfkVO |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Schülerbeförderung |
| LeiKa-ID | 99088011000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Schülerbeförderung, Erstattung von Kosten der Schülerbeförderung |
| Begriffe Im Kontext | Schülerfahrkostenverordnung, Schülerbeförderung, Zuständigkeit, Schulträger, Schulträgerprinzip, Kostenträger, Antrag, Antragsformular, Bewilligungszeitraum, Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerzeitkarten, Schoko-Ticket, Schülerspezialverkehr, Beförderung mit Privatfahrzeugen, Schulamt |
| Informationen Kurztext | Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer städtischen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. |
| Teaser | Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer städtischen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr. |
| Volltext | Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir den Schülerinnen und Schülern, die eine städtische Schule besuchen, die notwendigen Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln (gegebenenfalls auch mit privaten Fahrzeugen). Im Regelfall können Sie als Schülerin oder Schüler einer städtischen Schule von der Rheinbahn eine Fahrkarte (Schoko-Ticket) zur Nutzung von Bus und Bahn erhalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen (siehe Voraussetzungen) können wir diese Kosten oder andere anfallende Kosten (z.B. für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs) erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie für das erste minderjährige Kind ein Eigenanteil von 14,00 € und für das zweite minderjährige Kind einen Eigenanteil von 7,00 € beibehalten. Ihr erster Ansprechpunkt ist immer die Schule, auch wenn die Anträge in einigen Fällen von uns bearbeitet werden. |
| Unterlagen | Antragsformular |
| Voraussetzungen | Notwendige Fahrkosten entstehen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule (Unterrichtsort, z.B. HSU, Betriebspraktikum) folgende Länge übersteigt: Als Unterrichtsort gilt auch der Ort des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU). Bei der Bestimmung der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden Besonderheiten wie z.B. Fremdsprachenangebote, Schwerpunktsetzungen und Ganztagsschulen allerdings nicht berücksichtigt. Alle Schüler und Schülerinnen des Helmholtz-Gymnasiums, die an der Kooperation mit dem Gymnasium Haan teilnehmen, erhalten ein Schoko-Ticket. Der Eigenanteil beträgt 14 EUR, sofern keine Geschwisterermäßigung vorliegt. Unabhängig von der Länge des Schulwegs, kann ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung bestehen, wenn der Schüler nicht nur vorübergehend, sondern mehr als 8 Wochen
ein Verkehrsmittel benutzen muss. In diesen Fällen können ggf. auch ein Spezialtransport via Taxi oder eine Wegstreckenentschädigung bewilligt werden. Der Nachweis ist in allen gesundheitlich begründeten Fällen durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, ggf. durch ein amtsärztliches Gutachten zu erbringen. Bitte informieren Sie sich in Ihrer jeweiligen Schule. |
| Kosten | Für die Antragstellung keine, Eigenanteil Schoko-Ticket |
| Verfahrensablauf | Den „Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten“ und den dazugehörigen Bestellschein der Rheinbahn AG erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat. Da das SchokoTicket auch zur Nutzung von sonstigen (privaten) Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt, wird von den Schülern/ Erziehungsberechtigten ein Eigenanteil erhoben. Dieser beträgt: Der Eigenanteil wird automatisch von der Rheinbahn eingezogen. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung auf dem Bestellformular zu erteilen. Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und BKGG erhalten auf Antrag vom Jobcenter-Mettmann eine Erstattung des Eigenanteils für das ermäßigte Ticket. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Abbuchung (z.B. Kontoauszug) der Verkehrsgesellschaft beizufügen. Der Eigenanteil kann bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Schulträger übernommen werden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen, der für städtische Schulen im jeweiligen Schulsekretariat oder im Rathaus (Schulverwaltung) erhältlich ist. Der Antrag auf Erstattung des Eigenanteils ist jährlich neu zu stellen. Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben. Für Praktikumsfahrten werden die Kosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten „Betriebspraktikum“. Sie erhalten diesen in Ihrem Schulsekretariat. |
| Bearbeitungsdauer | Ca. 2 Wochen |
| Fristen | Keine |
| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule |
| Öffnungszeiten | Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | Schulverwaltung@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Schülerbeförderung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Schule |
| Themenfeld | Bildung |
| Online Dienste | OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung (Reifegrad: 0) |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Schulverwaltungsamt |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| OZG Umsetzungsprojekte | Schülerbeförderung / Digitales Schülerticket: OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Big Bird Westfalen, Digitalisierung von Prozessen im Bürgerservice (Kinder, Jugend und Familie), Das digitale Schülerticket |
| OZG-ID | 10042 |
| Umsetzungsstatus NRW | Umsetzung NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.03.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.08.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.07.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.10.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.12.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | Vorgelegt |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | Vorgelegt |