Leika

#LeiKa-ID 4174
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 11:57:30
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Gesetze

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Gesetzeskürzel

SchfkVO

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Schülerbeförderung Durchführung
LeiKa-ID 99088011058000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Zuständigkeit für die Schülerbeförderung

Begriffe Im Kontext Schülerfahrkostenverordnung, Schülerbeförderung, Zuständigkeit, Schulträger, Schulträgerprinzip, Kostenträger, Antrag, Antragsformular, Bewilligungszeitraum, Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerzeitkarten, Schülerticket, Schülerspezialverkehr, Beförderung mit Privatfahrzeugen., Schulamt
Informationen Kurztext

Schülerbeförderung Durchführung Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers.

Teaser

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung der Schülerbeförderung.

Volltext

Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers. Bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums kann der Schulträger u.a. Sonderregelungen für die Zeit der Schulferien, aus Anlass eines Wohnungs- bzw. Schulwechsels sowie bei vorzeitigem Verlassen der Schule vorsehen. Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung und die Ausschlussfristen nach Maßgabe des vom Schulträger festgelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren.

Unterlagen

Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

Voraussetzungen

Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat).

Kosten

Für die Antragstellung keine, Eigenanteil Schoko-Ticket

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten in Ihrem jeweiligen Schulsekretariat. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt. Bei vorliegendem Anspruch: Schülerzeitkarten (4er-Tickets): Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet. Schülerticket (Schoko-Ticket) nach § 2 Abs. 3 SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Rheinbahn. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden. Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an. Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.

Bearbeitungsdauer

Im Normalfall: zum 1. des nächsten Monats bzw. Schulbeginn, wenn möglich unverzüglich In Sonderfällen: abhängig vom zeitlichen Ausmaß der Anspruchsprüfung.

Fristen

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

Formulare

Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten in Ihrem jeweiligen Schulsekretariat.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Schülerbeförderung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Schule
Themenfeld Bildung
Online Dienste OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Durchführung (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schülerbeförderung / Digitales Schülerticket: OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Durchführung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Das digitale Schülerticket
OZG-ID 10042
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.12.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung Die Leistungsbeschreibung befindet sich derzeit in fachlicher und juristischer Prüfung durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW.
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Vorgelegt
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess Vorgelegt