| #LeiKa-ID | 4178 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 20.01.2021 11:57:30 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | NULL |
| Gesetzeskürzel | NULL |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen |
| LeiKa-ID | 99088011039003 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen |
| Begriffe Im Kontext | Schülerfahrkosten, Schulweg, Schülerticket, Schülerzeitkarte, Schülerverkehr, Fahrkosten, Fahrkostenübernahme, Fahrkostenerstattung, Notwendige Fahrkosten, Kostenträger, Nächstgelegene Schule, Schülerspezialverkehr, Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Beförderung mit einem Privatfahrzeug, Privater PKW, Wegstreckenentschädigung, Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Zumutbarkeit, Schulamt |
| Informationen Kurztext |
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| Teaser | Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. |
| Volltext | Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform. Der Schulträger erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart. Fahrkosten werden unabhängig von der Länge des Schulweges erstattet, wenn dieser nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus Schülerfahrkosten übernommen werden: wenn die nächstgelegene Schule außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt, wenn für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen fehlt, für arbeitslose Berufsschulpflichtige. Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden. Die Erstattung muss beantragt werden. |
| Unterlagen |
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| Voraussetzungen | Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig). |
| Kosten | Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen. |
| Verfahrensablauf | Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Schulträger und je nach Ausnahmefall. Generell:
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| Bearbeitungsdauer | NULL |
| Fristen | Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird. |
| Formulare | Analoger Antrag über die Schulsekretariate. |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule |
| Öffnungszeiten | Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | Schulverwaltung@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Schülerbeförderung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Schule |
| Themenfeld | Bildung |
| Online Dienste | OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen (Reifegrad: 0) |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Schulverwaltungsamt |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal |
| Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| OZG Umsetzungsprojekte | Schülerbeförderung / Digitales Schülerticket: OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | Digitales Bürgerbüro Paderborn, Das digitale Schülerticket |
| OZG-ID | 10042 |
| Umsetzungsstatus NRW | Umsetzung NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.03.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.08.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.07.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.10.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.12.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | Die Leistungsbeschreibung befindet sich derzeit in fachlicher und juristischer Prüfung durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW. |
| FIM Status Beschreibung | Freigegeben |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | Vorgelegt |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | Vorgelegt |