Leika

#LeiKa-ID 4197
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 07.02.2022 19:15:14
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Schulzeugnis Ersatz
LeiKa-ID 99088035036000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Beantragung eines Ersatzzeugnisses

Begriffe Im Kontext Ersatzzeugnis, Zeugnisverlust, verlorenes Zeugnis, zerstörtes Zeugnis, abhanden gekommenes Zeugnis, Schulamt
Informationen Kurztext

Sofern Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren haben, können Sie sich innerhalb der bestehenden Aufbewahrungsfristen an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen. Bei Abschlusszeugnissen beträgt diese 50 Jahre

Teaser

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

Volltext

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten. Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schuljahres – in der Regel auch zum Schulhalbjahr - sowie beim Verlassen der Schule ein Zeugnis. Sofern Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren haben, können Sie sich innerhalb der bestehenden Aufbewahrungsfristen an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden dort 50 Jahre, bei anderen Zeugnissen 10 Jahre lang aufbewahrt.

Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurden und zerstört oder abhandengekommen sind, können im Ausnahmefall auch ersetzt werden durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind. Voraussetzung für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist gemäß § 49 Absatz 4 SchulG die glaubhafte Bestätigung
a) durch eine schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärung einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises Kenntnis hat, oder
b) durch schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärungen von zwei Personen, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben.

Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Voraussetzungen NULL
Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat. Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses. Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

Bearbeitungsdauer

Ca. 14 Tage - keine Bearbeitung in Ferienzeiten

Fristen

Keine

Formulare

Formlos

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungsabschlüsse
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schulzeugnis: OZG-Leistung Bildungsabschlüsse: Leika-Leistung Schulzeugnis Ersatz
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10747
Umsetzungsstatus NRW zurückgestellt
Vorbereitung NRW 01.06.2021 00:00:00
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit