Leika

#LeiKa-ID 4224
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 07.05.2021 15:20:41
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden

Gesetze

Straßen- und Wegegesetz NRW, Sondernutzungssatzung Stadt Hilden

Gesetzeskürzel StrWG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Sondernutzung von Straßen
LeiKa-ID 99108012000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn die Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll, benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde.

Begriffe Im Kontext Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Informationsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Warenstand, Markt, Verkaufsstand, Außengastronomie, Straßencafé, Plakatierung, Außenwerbung, Fahrradständer, Infostand, Kundenstopper, Werbetafel, Hinweisschild, Plakatwerbung, Plakate, Warenauslage, Veranstaltung, Verkaufsstand, Container, Baustelleneinrichtung
Informationen Kurztext

Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielseitig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein: 

  • Aufstellen von Waren- und Informationsständen, 
  • Anbringen von Plakaten, 
  • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen, 
  • Betrieb von Außengastronomie
  • die Ausübung von Straßenkunst, 
  • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen. 

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. Kabelbrücke zur Baustromversorgung).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Teaser NULL
Volltext

Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen/Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Beispiele für eine solche Sondernutzung sind:

  • Verteilen von kommerziellem Werbematerial;
  • zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Stühle;
  • Lagerung von Baumaterialien, das Abstellen von Bauzäunen, Baukräne, Container, Gerüste usw.;
  • Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Informationsveranstaltungen; 
  • andere Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (z.B. Straßenfest, Konzert);
  • Plakatwerbung;
  • Straßenhandel von einem Verkaufswagen aus sowie kurzfristiger Eisverkauf aus einem Kraftfahrzeug auf öffentlicher Straße, ortsgebundene Verkaufsstände außerhalb des niedergelassenen Handels;
  • Werbeanlagen und mobile Geschäftsschilder (auch sog. Kundenstopper), Fahrradständer, Warenauslagen;
  • Verkaufsautomaten/Warenautomaten;
  • Benutzung eines Parkplatzes zum Güterumschlag oder zur Lagerung von Materialien;
  • Betreiben von Pflastermalerei, Straßenmusik;
  • Abstellen eines Wohnmobils auf einem öffentlichen Parkplatz zu Wohnzwecken (nicht genehmigungsfähig);
  • Abstellen eines Wohnwagens sowie anderer KfZ-Anhänger über die Frist der StVO hinaus (nicht genehmigungsfähig);
  • Abstellen eines Werbeanhängers (nicht genehmigungsfähig);
  • Abstellen von nicht (mehr) zugelassenen Kraftfahrzeugen, auch wenn sie betriebsbereit sind.

Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen. In der Regel müssen aber folgende Angaben in jedem Antrag gemacht werden:

  • Datum (von bis) und zeitlicher Rahmen der beabsichtigten Nutzung
  • Bezeichnung der Örtlichkeit (z.B. Gehweg, Parkfläche usw.)
  • Örtlichkeit (z.B. vor Musterstraße Nr. 11)
  • Grund für die beabsichtigte Nutzung (z.B. Abstellen eines Containers)
  • Maße der beabsichtigten Nutzung (z.B. 5,00 m x 3,00 m)
  • Zustellfähige Anschrift und Rückrufnummer der/des Antragstellerin/s - ggfs. Lageplan

Zur Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen bitte das aufgeführte Formular verwenden. 

Voraussetzungen

Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die anderen Nutzer und/oder Anwohner der Straße gefährden,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen.

Kosten

Richten sich nach dem Gebührentarif zu § 12 der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden.
Beispiele:

  • Containerstellung pro angefangene Kalenderwoche 35,84 €
  • Plakatwerbung pro Standort/Plakat und Tag 1,12 €
  • Infostand pro angefangenem Quadratmeter und Tag 1,23 €
  • Baustelleneinrichtung (Kran, Materiallagerung usw.) pro angefangenem Quadratmeter und angefangenem Kalendermonat für den 1. bis 6. Monat 5,60 €, ab dem 7. Monat 7,84 €

Zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr wird pro Erlaubnis noch eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung der Erlaubnis nach Aufwand erhoben (50,00 € bis 150,00 €).

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Bearbeitungsdauer

5-7 Werktage

Fristen

Antragsfrist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung

Formulare
  • formlos
  • für öffentliche Veranstaltungen, bitte das aufgeführte Formular verwenden
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Ordnungsamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Fax Kontakt +492103 72-608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1328
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen Ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltungen
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Verkehr
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Verkehr
OZG Umsetzungsprojekte Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen: OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Sondernutzung von Straßen
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10348
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 15.10.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 10.01.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 10.01.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit