Leika

#LeiKa-ID 4285
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.02.2022 09:18:25
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)

Gesetze Gewerbeordnung
Gesetzeskürzel GewO
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
LeiKa-ID 99050027005000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, muss hierfür im Besitz einer Allgemeinen Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO sein. Außerdem muss für diese Tätigkeit ein Gewerbe am Sitz der Hauptniederlassung (Wohnort) angemeldet sein.

Begriffe Im Kontext Aufstellererlaubnis, Geldspielgeräte aufstellen
Informationen Kurztext

Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.

Teaser

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.

Volltext

Unzulässige Aufstellorte sind: Eiscafés, Gaststätten auf Vereinsgeländen, erlaubnisfreie Gaststätten, Mischbetriebe und Tankstellen. Dabei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung.

Wichtiger Hinweis: Das Aufstellen und Bespielen der Geräte ohne vorherige Geeignetheitsbestätigung durch das Ordnungsamt und ohne den vollständigen Anschluss an das OASIS-Sperrsystem ist als illegales Glücksspiel mit hoher Geldbuße und/oder Strafantrag bedroht.

OASIS Sperrsystem seit dem 01. Juli 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht ab 01. Juli 2021 den Anschluss Ihrer Spielhallen und gastronomischen Aufstellplätze an ein bundesweites und spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Ab diesem Zeitpunkt ist es sowohl für die Spielhallen als auch für die Betreiber der Aufstellplätze in der Gastronomie Pflicht, zu überprüfen, ob die Spielersperren ordnungsgemäß eingerichtet sind.

Die Spielersperren heißen auch OASIS Sperrsystem. OASIS ist dabei die Abkürzung für „Onlineabfrage Spielerstatus“. Dieses System sieht vor, dass alle Personen, die ein Spielangebot nutzen wollen, sich vor der Nutzung beim Betreiber ausweisen müssen. Somit werden auch Gastronomen in die Pflicht genommen, die Spielaktivität ihrer Gäste zu überprüfen. Ab dem 01. Juli 2021 müssen alle Betreiber von Glücksspielgeräten, also sowohl Gastronomen als auch Spielhallenbetreiber, einen OASIS-Nutzungsvertrag abschließen. Das geht über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Erst, wenn der Nutzungsvertrag vorgelegt wird und somit die Registrierung bei OASIS nachgewiesen werden kann, wird die Geeignetheitsbestätigung vorab zur weiteren Beantragung ausgestellt. Sobald dem Ordnungsamt dann der Erhalt der Zugangsdaten für den Aufstellort nachgewiesen werden, dürfen die Geräte in Betrieb genommen und bespielt werden.

Unterlagen
  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • Führungszeugnis nach Belegart 0
  • Für juristische Personen: einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
  • Für juristische Personen: eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
  • Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung nach § 33c Abs. 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO)
  • Vorlage eines Sozialkonzeptes
Voraussetzungen NULL
Kosten

Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14.

  • 1.800,00 € Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 und 2 GewO
  • 300,00 € Versagung der Erlaubnis nach § 33c Abs. 2 GewO

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen.
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1323
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung
Status online
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter Wirtschaftsserviceportal - Digitalisierungsstraßen im 1. Halbjahr 2021, Leika-Priorität 2
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Gewinnspiel, Spielgeräte, und -hallen: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10294
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 08.01.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.06.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 21.02.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 21.02.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit