Leika

#LeiKa-ID 4314
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 23.06.2021 13:11:54
LeiKa Typ 5
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 13 der Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Hilden vom 08.06.1990 sowie § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte vom 14.12.1990
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Standplatzgenehmigung
LeiKa-ID 99050054000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Es gibt zum einen den Hauptmarkt, welcher sich in der Hildener Innenstadt befindet, sowie einen stadtteilbezogenen, kleineren Markt im Hildener Norden.

Begriffe Im Kontext Wochenmarkt, Hauptmarkt, Nordmarkt, Südmarkt, Hildener Wochenmärkte, Marktstandgenehmigung, Wochenmarktgenehmigung
Informationen Kurztext In Hilden gibt es den Hauptmarkt (Mittwoch und Samstag) und den Nordmarkt (Freitag). Wenn Sie auf einem dieser Märkte einen Stand aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Standplatzgenehmigung). Die erforderliche Erlaubnis erteilt das Ordnungsamt der Stadt Hilden.
Teaser

In Hilden finden wöchentlich drei Wochenmärkte statt und bieten der Hildener Bevölkerung ein abwechslungsreiches und vielfältiges Angebot an. Dieses zieht auch zahlreiche auswärtige Besucher an.

Volltext

Der Hauptmarkt findet auf dem Nové-Město-Platz statt.

  • Mittwochs von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Samstags von 07.00 Uhr bis 13.30 Uhr

 Der Nordmarkt findet auf dem Parkplatz zwischen der Beethovenstraße und der Lortzingstraße statt.

  • Freitags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie unter den angegebenen Kontaktdaten des Ordnungsamtes.

Unterlagen

  • Antragsformular (Online, PDF)
  • ein Bild von dem Verkaufswagen/Verkaufsstand mit Größenangaben (Länge, Tiefe, Höhe in m)
  • eine genaue Beschreibung der Waren, die feilgeboten werden sollen
  • eine Reisegewerbekarte oder eine Gewerbeanzeige für ein stehendes Gewerbe
  • für Urbetriebe ein entsprechender Nachweis des Finanzamtes

Nach Vorlage dieser Unterlagen wird zeitnah geprüft, ob die Händlerin oder der Händler einen Standplatz angeboten bekommt. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann es eine Warteliste geben.  

Voraussetzungen NULL
Kosten

Die Gebühren für den Standplatz richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung. Außerdem ist die Höhe abhängig von der Größe der benötigten Fläche sowie der Anzahl der gewünschten/genutzten Markttage. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Online-Antrag oder alternativ Antrag (PDF) für eine Standplatzgenehmigung auf dem Hildener Wochenmarkt

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1323
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wochen- und Spezialmärkte
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltungen
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter Wirtschaftsserviceportal - 1. Digitalisierungsstraße (Start: 1.7.2020)
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Standplatzgenehmigung Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt: OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10350
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.07.2020 00:00:00
Konzeption NRW 29.01.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 31.03.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 02.05.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 02.05.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit