Leika

#LeiKa-ID 4332
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 30.03.2021 11:30:04
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 9 Gaststättengesetz (GastG)
Gesetze Gaststättengesetz
Gesetzeskürzel GastG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz
LeiKa-ID 99025005000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Die Erlaubnis wird der gewerbetreibenden Person für eine bestimmte Stellvertreterin oder einen bestimmten Stellvertreter erteilt. In bestimmten Fällen kann kurzfristig eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden.

Begriffe Im Kontext Stellvertreter, Gaststätte
Informationen Kurztext Wer nicht oder nicht dauerhaft den Betrieb seiner Gaststätte selbst führen kann oder will, hat die Möglichkeit diese auch durch einen Stellvertreter führen zu lassen.
Teaser

Wer als Gastwirt ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, benötigt dafür eine Stellvertretungserlaubnis. 

Volltext

Der Antrag ist von der Erlaubnisinhaberin oder von dem Erlaubnisinhaber zu stellen und nicht von der Stellvertreterin oder von dem Stellvertreter. Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises
  • Führungszeugnis nach Belegart 0
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Voraussetzungen NULL
Kosten

  • 200,00 € Entscheidung über die Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG
  • 120,00 € Entscheidung über die vorläufige Stellvertretererlaubnis nach § 11 Abs. 2 GastG

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

  • Antrag Stellvertretererlaubnis
  • Laufzettel Stellvertretererlaubnis

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1323
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Gaststättengewerbe: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10294
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.09.2020 00:00:00
Konzeption NRW 28.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.10.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 15.03.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 15.03.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit