Leika

#LeiKa-ID 4346
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 16:06:56
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze PStG PStV
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Sterbeurkunde
LeiKa-ID 99101004000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Das zuständige Standesamt stellt Sterbeurkunden für einen beurkundeten Sterbefall aus.

Begriffe Im Kontext Sterbefallanzeige, Beerdigung, Leichenpass, Totenschein, Urkunde, tot, Sterbeurkunde, Sterbefallbeurkundung, Tod, Sterbefall, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung
Informationen Kurztext

Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister erstellt und enthält folgende Angaben:

  • Vorname
  • Familienname
  • Ort und Tag der Geburt
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht)
  • letzter Wohnsitz
  • Familienstand
  • Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • Sterbeort
  • Todeszeitpunkt

Tod muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden

mündlich anzeigepflichtig in der angegebenen Reihenfolge:

  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß

Die Anzeige kann schriftlich erstattet werden, wenn die anzeigepflichtige Person damit ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt hat. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind diese zur schriftlichen Anzeige verpflichtet

Bei der Anzeige vorzulegende Unterlagen:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz ärztliche Bescheinigung über den Tod
Teaser

Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

Volltext

Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt im Sterberegister beurkundet wurde. In Nordrhein-Westfalen muss die Sterbeurkunde von dem selben Standesamt ausgestellt werden, das zuvor den Tod im Sterberegister eingetragen hat. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person. Es kann keine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod von einem anderen deutschen Standesamt registriert worden ist. Spätestens am 3. auf den Tod eines Menschen folgenden Werktag muss der Todesfall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge:

  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß.

Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen wollen, sollten Sie dem Standesamt folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorlegen:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Wenn Sie mit der Bestattung ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses die Anzeige schriftlich erstatten.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vorname
  • Familienname
  • Ort und Tag der Geburt
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht)
  • letzter Wohnsitz
  • Familienstand
  • Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • Sterbeort und Todeszeitpunkt.

Unterlagen

Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft ggf. ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunde (wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
  • Personalausweis
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)

Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • bei persönlichem Erscheinen:
    gültiger Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung stattdessen beglaubigte Kopie beifügen),
  • bei Vertretung, z.B. durch ein Bestattungsunternehmen:
    schriftliche Vollmacht der Person, die die Ausstellung der Sterbeurkunde begehrt gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person. Gegebenenfalls ist ein Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses zu führen.

Voraussetzungen

Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

  • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
  • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
  • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Kosten

Für die erste Sterbeurkunde 16€ für jede weiteren Sterbeurkunde, bei gleicher Bestellung, 8€.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:
Suchen Sie das Standesamt auf, das den in Nordrhein Westfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Vertretung:
Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Standesamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1329
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Sterbeurkunde
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Tod
Themenfeld Gesundheit
Online Dienste OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Standesamt
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter Geburtsurkunde, FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Sterbeurkunde: Leika-Leistung Sterbeurkunde
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10237
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 02.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.04.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit